Seite 1 von 1

Ist das Zubehör? Ist das pfändbar?

Verfasst: 23.10.2009, 11:21
von lillysss
Hallo ihr,

meine Fachwirtkurs-Kollegin und ich haben gerade über die letzte Woche geschriebene Prüfung geschnackt und kamen noch mal auf den ZV-Fall, in dem eine Firma X Schuldner war, X hat Bau- und Gartengeräte vermietet und Gartengeräte verkauft. Aus dem "umfangreichen Sortiment" wurden drei Sägen gepfändet.

Die Frage war, ob die Pfändung wirksam war oder nicht. Wir haben völlig verschiedene Antworten abgegeben und sind jetzt am überlegen, wer Recht hatte ;)

Was meint ihr?

LG

Verfasst: 04.11.2009, 21:13
von D@ni
Zubehör...bedeutet doch, wenn es in den Umfang einer Hypothek fällt.
Ich würde sagen: das ist Zubehör!

Verfasst: 13.12.2009, 14:59
von tcb_w87
Pfändung ist ja auf jeden Fall wirksam oder? Als wesentlichen Bestandteil würde ich das nicht ansehen.

Ich hätte auch gesagt, dass es unter Zubehör fällt, da es eine Hauptsache voraussetzt und dieser Hauptsache auch wirtschaftlich dient.

Hast du denn mittlerweile die richtige Lösung? Kannst sie ja mal reinschreiben, wenn du magst.

Verfasst: 13.12.2009, 15:04
von Soenny
Wenn du mal guckst, wirst du sehen, daß der oder die Fragestellerin gar nicht mehr angemeldet ist ;)

Deshalb auch :closed