Zwangshaft vollstrecken

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Patschungy
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#1

22.09.2009, 16:10

Hallo zusammen, habe hier einen Beschluss über Zwangshaft wegen nicht erteilt Auskunft in einer Familiensache vor mir liegen... DerSchuldner hat sämtiche Zwangsgelder gezahlt aber keine Auskunft erteilt...

Meine Frage, wie kann ich den Beschluss jetzt vollstrecken???
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lucy1510
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#2

22.09.2009, 16:43

Ist denn die Zwangshaft angeordnet? Wird da nicht ein Haftbefehl erteilt?
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
(Loriot)

This is Heinrich Lohse from the Deutsche Röhren AG
(ebenfalls Loriot)
Patschungy
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#3

22.09.2009, 16:51

Habe leider keinen bekommen... Nur den Beschluss das die Zwangshaft angeordnet ist...
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D@ni
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#4

04.11.2009, 21:16

Das ist eine unvertretbare handlung
Antrag nach § 888 ZPO. auf Zwangsgeld oder Zwangshaft
höhe des Zwangsgeldes liegt im ermessen des Gerichts und wird vom Gläubiger beigetrieben!
Diesr muss es dann an die Staatskasse zahlen.
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