Pfändung Wohngeld

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Katharina80
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#1

23.04.2009, 10:53

Hallo,

hab über die Suchfunktion nicht wirklich das gefunden, was ich wollte, also versuche ich mal, ob Ihr mir helfen könnt...

Schuldner verdient 1.900,00 netto, hat zwei unterhaltspflichtige Kinder und eine unterhaltsberechtigte Ehefrau... Er bekommt 150,00 Wohngeld...

Vom Arbeitseinkommen kann ich ja laut dem Anhang zu § 850 c € 39,29 pfänden...

Kann ich auch das Wohngeld pfänden bzw. wieviel und dann direkt von der auszuzahlenden Stelle?

Bräuchte dazu auch §§...

Vielen dank schonmal vorab...
jenniver
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#2

23.04.2009, 10:55

Kann ich auch das Wohngeld pfänden
Nur wenn ihr Mietschulden beitreibt, ansonsten denke ich kannst du das Wohngeld nicht pfänden, da es ja für die Miete zu verwenden ist.
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#4

23.04.2009, 10:58

@Jenniver: Kannst Du mir einen Paragraphen nennen...

@Serafine75: Das ist kein realer Fall :)

Mache den Rechtsfachwirt in Kiel und da ist das eine Aufgabe aus dem Bereich ZV... Daher brauche ich §§...
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#5

23.04.2009, 11:06

Wäre deine Frage nicht im Rechtsfachwirte-Bereich besser aufgehoben? Falls gewünscht, verschiebe ich den Beitrag da hin ;)
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#6

23.04.2009, 11:23

Ja klar.... Hab immer so meine Probleme mit den Themen... Hatte nur an ZV gedacht...

Wäre super, wenn Du das machen könntest....
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#7

23.04.2009, 11:33

Gerne geschehen ;)
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#8

23.04.2009, 12:39

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