Richtige Verrechnung der GVZin?
Verfasst: 15.01.2009, 14:37
He ich komme nicht so recht weiter:
Wir vertreten einen Versicherer wegen ausstehender Prämienforderung.
Alles kein Problem. Ich habe einen Titel und die GVZin losgeschickt.
Nun hat der Schuldner vor zwei Jahren drei Zahlungen geleistet und sie auch nachgewiesen, jedoch hat er bei der Überweisung nur eine Versicherungsscheinnummer angegeben.
Nun hat unsere Mandantin noch ein Inkassounternehmen eingeschaltet wegen einer Rückforderung aus einem Unfall gegen den Schuldner.
Wegen mangelnder Bezeichnung der Zahlungen hat unsere Mandantin diese auf die Forderung aus dem Unfall verbucht.
Damit ist die GVZin jedoch nicht einverstanden. Sie meint,gezahlte Raten werden immer auf die ältesten Schulden verrechnet. Eine weitere Vollstreckung von ihr wurde abgelehnt.
Hat sie nun Recht oder nicht?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Gruß Jana
Wir vertreten einen Versicherer wegen ausstehender Prämienforderung.
Alles kein Problem. Ich habe einen Titel und die GVZin losgeschickt.
Nun hat der Schuldner vor zwei Jahren drei Zahlungen geleistet und sie auch nachgewiesen, jedoch hat er bei der Überweisung nur eine Versicherungsscheinnummer angegeben.
Nun hat unsere Mandantin noch ein Inkassounternehmen eingeschaltet wegen einer Rückforderung aus einem Unfall gegen den Schuldner.
Wegen mangelnder Bezeichnung der Zahlungen hat unsere Mandantin diese auf die Forderung aus dem Unfall verbucht.
Damit ist die GVZin jedoch nicht einverstanden. Sie meint,gezahlte Raten werden immer auf die ältesten Schulden verrechnet. Eine weitere Vollstreckung von ihr wurde abgelehnt.
Hat sie nun Recht oder nicht?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Gruß Jana