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Richtige Verrechnung der GVZin?

Verfasst: 15.01.2009, 14:37
von JanaI
He ich komme nicht so recht weiter:

Wir vertreten einen Versicherer wegen ausstehender Prämienforderung.
Alles kein Problem. Ich habe einen Titel und die GVZin losgeschickt.

Nun hat der Schuldner vor zwei Jahren drei Zahlungen geleistet und sie auch nachgewiesen, jedoch hat er bei der Überweisung nur eine Versicherungsscheinnummer angegeben.

Nun hat unsere Mandantin noch ein Inkassounternehmen eingeschaltet wegen einer Rückforderung aus einem Unfall gegen den Schuldner.

Wegen mangelnder Bezeichnung der Zahlungen hat unsere Mandantin diese auf die Forderung aus dem Unfall verbucht.

Damit ist die GVZin jedoch nicht einverstanden. Sie meint,gezahlte Raten werden immer auf die ältesten Schulden verrechnet. Eine weitere Vollstreckung von ihr wurde abgelehnt.

Hat sie nun Recht oder nicht?

Vielen Dank für eure Hilfe.
Gruß Jana

Verfasst: 15.01.2009, 16:59
von LuzZi
Die gezahlten Beträge werden doch immer zuerst auf die Kosten, dann die Zinsen und erst zum Schluss auf die Hauptforderung verbucht!

Verfasst: 15.01.2009, 17:13
von zenzi75
hier läuft doch auch irgendwo ein GVZ herum... weiß aber den Nick grad net... vielleicht findest Du ihn ja und kannst mal per PN nachfragen...

Verfasst: 15.01.2009, 17:15
von Smilie
GV Alt oder Stummeyer oder so ähnlich..

Verfasst: 15.01.2009, 17:17
von zenzi75
genau, GV Alt isses...

Verfasst: 15.01.2009, 17:19
von Francis
Die gibts beide, also GV Alt und Stummeyer. Sind glaub ich aber auch noch einige andere....

Verfasst: 16.01.2009, 10:20
von JanaI
Kann mir jemand sagen, wie ich die suche? :oops:

Verfasst: 16.01.2009, 10:37
von zenzi75
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=25167

da hat der GV Alt getextet... Klick dort einfach auf seinen Nick und Du landes in seinem Profil und kannst ihm eine PN schicken...