He ich komme nicht so recht weiter:
Wir vertreten einen Versicherer wegen ausstehender Prämienforderung.
Alles kein Problem. Ich habe einen Titel und die GVZin losgeschickt.
Nun hat der Schuldner vor zwei Jahren drei Zahlungen geleistet und sie auch nachgewiesen, jedoch hat er bei der Überweisung nur eine Versicherungsscheinnummer angegeben.
Nun hat unsere Mandantin noch ein Inkassounternehmen eingeschaltet wegen einer Rückforderung aus einem Unfall gegen den Schuldner.
Wegen mangelnder Bezeichnung der Zahlungen hat unsere Mandantin diese auf die Forderung aus dem Unfall verbucht.
Damit ist die GVZin jedoch nicht einverstanden. Sie meint,gezahlte Raten werden immer auf die ältesten Schulden verrechnet. Eine weitere Vollstreckung von ihr wurde abgelehnt.
Hat sie nun Recht oder nicht?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Gruß Jana
Richtige Verrechnung der GVZin?
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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Die gezahlten Beträge werden doch immer zuerst auf die Kosten, dann die Zinsen und erst zum Schluss auf die Hauptforderung verbucht!
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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hier läuft doch auch irgendwo ein GVZ herum... weiß aber den Nick grad net... vielleicht findest Du ihn ja und kannst mal per PN nachfragen...
GV Alt oder Stummeyer oder so ähnlich..
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=25167
da hat der GV Alt getextet... Klick dort einfach auf seinen Nick und Du landes in seinem Profil und kannst ihm eine PN schicken...
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