Erneute Abgabe der EV
Verfasst: 30.12.2008, 13:19
Hallo,
wir haben ein Vermögensverzeichnis eines Schuldners vom 10.04.2007 in dem folgendes angegeben wurde:
Monatl. Einkünfte: netto 1.600,00 €
Rentenanwartschaften: Beginn noch nicht absehbar (Bfa Berlin)
Ansprüche auf Rückerstattung/Vergütung von Steuern: ja, und zwar Einkommenssteuer/Kirchensteuer
Ansprüche aus Mietverträgen: 1.) Mieteinnahmen aus Wohnungsvermietung ... Str., 1. Mieter 530 €, 2. Mieter 520 € 2.) Mieteinnahmen aus Wohnungsvermietung ...Str., Mieter 385 €
Grundvermögen: ja, zwei Wohn- und Gebäude Freifläche, 1. 1/2 Miteigentum, 2. ganzer Anteil an Wohnung vorder Teil
Belastung: 1. ca. 210.000,00 €, 2. ca. 65.000,00 €
Sodann haben wir Anträge auf Erlass eines Pfübs gestellt, dem auch entsprochen wurde (Bfa, heute Deutsche Rentenversicherung, Finanzamt). Von der Rentenversicherung erhielten wir eine Nachricht, dass die Zahlung nicht geleistet werden können, da dem Schuldner keine Leistungen gewährt werden. Beim FA ist nichts zuholen gewesen.
Am 11.11.2008 erhielten wir ein Schreiben des ehemaligen Arbeitgebers des Schuldners , in dem geschrieben stand, dass der Schuldner, für den er eine Pfändungszahlung von 66,40 € entrichtete, zum 31.10. aus seinem Unternehmen ausgeschieden ist.
Daraufhin beantragten wir die erneute Abgabe der EV.
In dem neuen Vermögensverzeichnis steht:
739,50 € Arbeitslosengeld
Ansprüche aus Mietverträgen: Keine Änderung ggü der letzten EV sowie der Rest auch.
Wie kann ich jetzt weiter verfahren? Ist die Akte somit erledigt und ich rechnen nur noch ggü unserer Mandantin ab, weil nichts mehr zu holen ist? Oder gibt es noch eine andere Möglichkeit?
wir haben ein Vermögensverzeichnis eines Schuldners vom 10.04.2007 in dem folgendes angegeben wurde:
Monatl. Einkünfte: netto 1.600,00 €
Rentenanwartschaften: Beginn noch nicht absehbar (Bfa Berlin)
Ansprüche auf Rückerstattung/Vergütung von Steuern: ja, und zwar Einkommenssteuer/Kirchensteuer
Ansprüche aus Mietverträgen: 1.) Mieteinnahmen aus Wohnungsvermietung ... Str., 1. Mieter 530 €, 2. Mieter 520 € 2.) Mieteinnahmen aus Wohnungsvermietung ...Str., Mieter 385 €
Grundvermögen: ja, zwei Wohn- und Gebäude Freifläche, 1. 1/2 Miteigentum, 2. ganzer Anteil an Wohnung vorder Teil
Belastung: 1. ca. 210.000,00 €, 2. ca. 65.000,00 €
Sodann haben wir Anträge auf Erlass eines Pfübs gestellt, dem auch entsprochen wurde (Bfa, heute Deutsche Rentenversicherung, Finanzamt). Von der Rentenversicherung erhielten wir eine Nachricht, dass die Zahlung nicht geleistet werden können, da dem Schuldner keine Leistungen gewährt werden. Beim FA ist nichts zuholen gewesen.
Am 11.11.2008 erhielten wir ein Schreiben des ehemaligen Arbeitgebers des Schuldners , in dem geschrieben stand, dass der Schuldner, für den er eine Pfändungszahlung von 66,40 € entrichtete, zum 31.10. aus seinem Unternehmen ausgeschieden ist.
Daraufhin beantragten wir die erneute Abgabe der EV.
In dem neuen Vermögensverzeichnis steht:
739,50 € Arbeitslosengeld
Ansprüche aus Mietverträgen: Keine Änderung ggü der letzten EV sowie der Rest auch.
Wie kann ich jetzt weiter verfahren? Ist die Akte somit erledigt und ich rechnen nur noch ggü unserer Mandantin ab, weil nichts mehr zu holen ist? Oder gibt es noch eine andere Möglichkeit?