Jap....die zweite EA heißt für mich "Ach Schreck, Zwangsvollstreckung!"
Nur wie schreibe ich die?
Das mit dem Gutachtenstil bei den BGB - Aufgaben ist ja noch verständlich, aber in ZV?!!?!?!!?
Hat da jemand eine Art Muster bzw. einen Fall mit Lösung?
Bin über Hilfe dankbar!
Zwangsvollstreckung - wie bearbeite ich Einsendeaufgabe?
Die Begleiterin, guten morgen
eigentlich gehört dein beitrag in den refawi bereich, achte darauf bitte in zukunft *lieb gemeint*
warum soll der gutachten stil bei der zv nicht funktionieren? du kannst den doch genauso anwenden...
ein muster oder eine lösung wirst du hier nich finden...
wenn du spezieller fragen hast, sind wir alle gerne da!!!
eigentlich gehört dein beitrag in den refawi bereich, achte darauf bitte in zukunft *lieb gemeint*
warum soll der gutachten stil bei der zv nicht funktionieren? du kannst den doch genauso anwenden...
ein muster oder eine lösung wirst du hier nich finden...
wenn du spezieller fragen hast, sind wir alle gerne da!!!
Also ich habe mich auch schon gefragt ob die ZV EA im Gutachterstil geschrieben werden muss. Finde das dann ich auf jeden Fall schwieriger als bei der BGB EA.
Ich werde mal versuchen, eine Art Schema hier reinzubringen. Ich hoffe, es hilft weiter:
A. Gutachten
1. Antrag
(1.1 verfahrensrechtliche Einordnung
1.2 Antragsbegehr
1.3 Zuständigkeit)
2. Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen
3. Allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen
4. Besondere Vollstreckungsvoraussetzungen
B. Antragserhebliche Überlegungen
C. Anträge (mit vollem Rubrum, wg. der Begründung kann auf Gutachten verwiesen werden.
(Bei der hier in Rede stehenden konkreten EA ist es ausreichend, die allgemeinen und besonderen Vollstreckungsvoraussetzungen zu prüfen.)
A. Gutachten
1. Antrag
(1.1 verfahrensrechtliche Einordnung
1.2 Antragsbegehr
1.3 Zuständigkeit)
2. Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen
3. Allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen
4. Besondere Vollstreckungsvoraussetzungen
B. Antragserhebliche Überlegungen
C. Anträge (mit vollem Rubrum, wg. der Begründung kann auf Gutachten verwiesen werden.
(Bei der hier in Rede stehenden konkreten EA ist es ausreichend, die allgemeinen und besonderen Vollstreckungsvoraussetzungen zu prüfen.)
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- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 33
- Registriert: 09.10.2007, 18:40
1. Antrag
(1.1 verfahrensrechtliche Einordnung
- was genau meinst du damit?
C. Anträge (mit vollem Rubrum, wg. der Begründung kann auf Gutachten verwiesen werden.
- was für Anträge?
Meinst du wir müssen einen Schriftsatz mit Briefkopf etc. fertigen?!
oh man....ich weiß ja nicht, aber ich träume schon von diesen Einsendeaufgaben....ich hab echte Panik mit entsprechenden Attacken....
(1.1 verfahrensrechtliche Einordnung
- was genau meinst du damit?
C. Anträge (mit vollem Rubrum, wg. der Begründung kann auf Gutachten verwiesen werden.
- was für Anträge?
Meinst du wir müssen einen Schriftsatz mit Briefkopf etc. fertigen?!
oh man....ich weiß ja nicht, aber ich träume schon von diesen Einsendeaufgaben....ich hab echte Panik mit entsprechenden Attacken....
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- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 33
- Registriert: 09.10.2007, 18:40
ich dachte, ich bin im richtigen Bereich...*rot werd*
also ich hatte eigentlich nur nach einer Art öffentlich zugänglichen und
"legalen" Klausur bzw. Lösung einer solchen EA.
von der BGB-Version haben wir ja eine Musterlösung erhalten.....deswg. dachte ich ja nur.....
also ich hatte eigentlich nur nach einer Art öffentlich zugänglichen und
"legalen" Klausur bzw. Lösung einer solchen EA.
von der BGB-Version haben wir ja eine Musterlösung erhalten.....deswg. dachte ich ja nur.....
- butterflybabe
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- Beruf: Rechtsfachwirtin
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Der Gutachtensstil ist grundsätzlich immer der gleiche. Man stellt z.B. eine mögliche Anspruchsvoraussetzung dar und prüft dann, ob diese zutrifft. Nicht anders funktioniert es bei der ZV. Man prüft, ob die Pfändung richtig war, also ob insbesondere die ZV-VOraussetzungen erfüllt sind, welches Rechtsmittel gegeben ist etc.. Eines nach dem Anderen. Am Ende kommt man dann darauf, dass die Pfändung wirksam / nicht wirksam war und welches Rechtsmittel gegeben ist.
Jein, zwingend kommt es auf die Anträge an, z.B. "wird die ZV aus dem Urteil des AG ... in die Wohnungseinrichtung des Antragstellers für unzulässig erklärt". Diese sind wichtig.- was für Anträge?
Meinst du wir müssen einen Schriftsatz mit Briefkopf etc. fertigen?!
Die gibts nur leider nur für die, die zum Forum A fahren.also ich hatte eigentlich nur nach einer Art öffentlich zugänglichen und
"legalen" Klausur bzw. Lösung einer solchen EA.