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Gesamtschuldner Vollstreckungskosten

Verfasst: 19.11.2008, 22:18
von Edith43
Haben die Schuldner untereinander/gegeneinander einen Anspruch auf Erstattung der Vollstreckungskosten? A+B sind Gesamtschuldner.Es wird nur gegen A vollstreckt. A zahlt die Forderung auch die Vollstreckungskosten und verlangt von B die Erstattung der halben Forderung und der halben angefallenen Vollstreckungskosten.Geht das?
Gegenüber dem Gläubiger haften A+B auch für die Vollstreckungskosten gemeinsam. Wie ist es im Innenverhältnis unter den Schuldnern?

Verfasst: 19.11.2008, 22:23
von Bino
Hallo Edith43. Erstmal :welcome hier

Ja, so wie Du es schreibst, ist es richtig. Gegenüber dem Gläubiger haften sie gesamtschuldnerisch. A kann sich im Innenverhältnis von B die Hälfte wiederholen, den Teil einklagen.

Verfasst: 19.11.2008, 22:26
von Edith43
Danke für die schnelle Antwort.