Gesamtschuldner Vollstreckungskosten

Für Fragen NUR im Rahmen der Rechtsfachwirt-Weiterbildung.
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Edith43
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Registriert: 19.11.2008, 22:05

#1

19.11.2008, 22:18

Haben die Schuldner untereinander/gegeneinander einen Anspruch auf Erstattung der Vollstreckungskosten? A+B sind Gesamtschuldner.Es wird nur gegen A vollstreckt. A zahlt die Forderung auch die Vollstreckungskosten und verlangt von B die Erstattung der halben Forderung und der halben angefallenen Vollstreckungskosten.Geht das?
Gegenüber dem Gläubiger haften A+B auch für die Vollstreckungskosten gemeinsam. Wie ist es im Innenverhältnis unter den Schuldnern?
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Bino
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#2

19.11.2008, 22:23

Hallo Edith43. Erstmal :welcome hier

Ja, so wie Du es schreibst, ist es richtig. Gegenüber dem Gläubiger haften sie gesamtschuldnerisch. A kann sich im Innenverhältnis von B die Hälfte wiederholen, den Teil einklagen.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
Edith43
Foren-Praktikant(in)
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#3

19.11.2008, 22:26

Danke für die schnelle Antwort.
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