Haben die Schuldner untereinander/gegeneinander einen Anspruch auf Erstattung der Vollstreckungskosten? A+B sind Gesamtschuldner.Es wird nur gegen A vollstreckt. A zahlt die Forderung auch die Vollstreckungskosten und verlangt von B die Erstattung der halben Forderung und der halben angefallenen Vollstreckungskosten.Geht das?
Gegenüber dem Gläubiger haften A+B auch für die Vollstreckungskosten gemeinsam. Wie ist es im Innenverhältnis unter den Schuldnern?
Gesamtschuldner Vollstreckungskosten
- Bino
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Hallo Edith43. Erstmal hier
Ja, so wie Du es schreibst, ist es richtig. Gegenüber dem Gläubiger haften sie gesamtschuldnerisch. A kann sich im Innenverhältnis von B die Hälfte wiederholen, den Teil einklagen.
Ja, so wie Du es schreibst, ist es richtig. Gegenüber dem Gläubiger haften sie gesamtschuldnerisch. A kann sich im Innenverhältnis von B die Hälfte wiederholen, den Teil einklagen.