Zwangshaft beantragen

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Raphaela1207
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#1

28.10.2008, 17:24

Hallo, hoffe ihr könnt mir mal wieder mit Rat und Tat zur Seite stehen. Habe schon die Suchfunktion benutzt, aber leider nicht das passende gefunden.

Habe hier ne Akte liegen und weiß nicht mehr weiter, weil ich sowas noch nie hatte, nun gut, einmal ist immer das erste Mal...

Wir haben gegen Schuldner wegen eines Zwangsgeldes vollstreckt, jetzt sind wir da soweit, dass er die Ev abgegeben hat, Zwangsgeld wurde natürlich nicht gezahlt.

Jetzt soll Zwangshaft beantragt werden. Dafür brauche ich doch erstmal einen Haftbefehl, oder??? Den kann ich doch bei Gericht beantragen, aber wie sieht dieser Antrag aus? Sorry aber das ist für mich absolutes Neuland, bitte nicht steinigen. Da Cheffin leider wie immer auch nicht wirklich viel weiß und ich auch kein Muster finden konnte, nur für einen normalen Haftbefehl, aber der geht wahrscheinlich nicht, bin ich auf euch angewiesen.

Ferner läuft die ganze Sache über PKH, muss ich dann für den Verhaftungsantrag auch beantragen, dass die Mandantin PKH bekommt oder wie läuft das.

Sorry, Akte ist mir einfach etwas zu hoch.

Wenn ich Glück habe, ist das die letzte komplizierte Sache, die ich hier bearbeiten muss, aber das ist ein anderes Thema.....

LG Raphaela
Ernie

#2

28.10.2008, 19:51

Meines Erachtens nach muss jetzt, nachdem die Vollstreckung des Zwangsgeldes bis zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung führte, ein völlig neuer Antrag gestellt werden.

Ist die Zwangshaft bereits auf eine bestimmte Dauer ausgesprochen worden? Wenn ja, muss der GV mit der Verhaftung und Überführung in die JVA beauftragt werden.

ACHTUNG: Die Kosten der Unterbringung während der Dauer der Zwangshaft fallen erst einmal dem Gläubiger zu Lasten!!!
Ernie

#3

28.10.2008, 19:53

Zur PKH: Du machst einen entsprechenden Entwurf Deines Verhaftungsauftrags und schickst diesen zusammen mit einem Antrag auf Bewilligung von PKH an das zuständige Vollstreckungsgericht.
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Raphaela1207
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#4

29.10.2008, 08:16

Guten Morgen,

also ich Titel steht halt ein Zwangsgeld in Höhe von 500,00 € .... nicht beigetrieben werden kann, für je 100,00 € Zwangshaft von einem Tag festgesetzt.

Also wäre mein nächster Schrift die Beantragung eines Haftbefehls???? Oder direkt Verhaftungsauftrag (dürfte ja ohne Haftbefehl nicht gehen)??? Was schreiben ich bei dem Antrag auf Erlass des Haftbefehls rein? Sorry, dass sind alles bömische Dörfer für mich.
susannen aus s.

#5

29.10.2008, 08:29

Du nimmst deinen Zwangsgeldantrag und schreibst ihn jetzt um auf einen Antrag auf Anordnung der Zwangshaft mit der Begründung, nachweislich sei das Zwangsgeld nicht zu vollstrecken, daher sei jetzt die Anordnung von Zwangshaft unerlässlich. Der PKH-Antrag dazu ist völlig schmerzlos, also eigentlich, wie immer. Ich seh noch einmal nach, ob ich einen richtigen Antrag finde, ich hab das aber schon mal so gemacht, wobei der Antrag abgelehnt wurde, weil man den Familienvater, der keine Auskunft erteilen wollte, nicht einbuchten wollte.
susannen aus s.

#6

29.10.2008, 08:32

So, hat schnell geklappt. Habe hier einen kompletten Antrag mit Kommentierungen gefunden. Wenn du das haben möchtest, schick mir bitte eine PN mit deiner Fax-Nummer, schicke das dann sofort per Fax. :pc
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Raphaela1207
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#7

29.10.2008, 08:42

Danke, das wäre supi, hast ne PN. :yeah
Knuddelmaus20984
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#8

14.01.2009, 17:33

Huhu Susannen aus s., hab grad gelesen,dass du so einen Antrag vorliegen hast, wäre dir sehr dankbar, wenn du mir diesen auch zuleiten könntest. Mein Chef und ich sind nämlich schon am grübeln, wie wir diesen Antrag formulieren müssen und kommen nicht weiter.

MfG und danke schonmal
Basti25
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#9

10.12.2012, 13:05

Hallo,
ich suche ebenfalls ganz dringend einen Antrag für eine Zwangshaft beim Verwaltungsgericht. Leider komme ich nicht weiter, wie dieser aussehen soll. Kann mir da eventuell jemand eine Vorlage zukommen lassen?

Bitte ganz dringend um Hilfe.

Grüße
Sebastian
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