Falsche Drittschuldnerbezeichnung

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Tivi29
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#1

10.09.2008, 09:33

Hallo.

Ich habe eine Pfändung bzgl. Einkommensteuererstattungsansprüche gemacht beim Finanzamt. Jetzt habe ich aber ne falsche Anschrift genommen. Die, die ich genommen habe, ist nur für Firmenkunden - laut Drittschuldnerauskunft. Ich habe aber eine Privatperson.

Muss ich jetzt den Pfüb ändern lassen?

Oder reicht es aus, wenn ich meinen alten Pfüb durch den GV an die neue Anschrift des Drittschuldners zustellen lasse?
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Bibi
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#2

10.09.2008, 09:52

Du müsstest den Pfüb nur ändern lassen, wenn die Drittschuldnerbezeichnung selbst falsch wäre, also anstatt "Firma XYZ" "Firma ZYX". Die unrichtige ANschrift führt nicht dazu, dass der Pfüb unrichtig ist. Es handelt sich um ein und denselben Drittschuldner und der Pfüb ist ja dort wohl auch angekommen, ich würde den DS darauf hinweisen und den Pfüb nicht nochmal neu zustellen lassen. Löst nur unnötige Kosten aus.
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Smilie
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#3

10.09.2008, 09:53

Oder reicht es aus, wenn ich meinen alten Pfüb durch den GV an die neue Anschrift des Drittschuldners zustellen lasse?
Wird der denn nicht automatisch nach Erlass zugestellt? Egal - ich würd es jedenfalls dem GVZ kurz in einem Dreizeiler erklären und die richtige Anschrift mitteilen.
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puppa2402
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#4

10.09.2008, 09:54

Ich denke auch, die sollten das intern weiterleiten. Bei den Banken funzt das doch auch. Also zumindest habe ich da bis jetzt keine Probleme gehabt, wenn ich mal die falsche Filiale erwischt hab. Ich glaub, die hatten nur keine Lust das zu bearbeiten. Ich würd die auch noch einmal anschreiben.
Liebe Grüße
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Tivi29
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#5

10.09.2008, 10:11

Ja, der Pfüb wurde auch automatisch zugestellt.

Der Drittschuldner hat mir nur in seiner Auskunft mitgeteilt, dass er lediglich das Betriebsstättenfinanzamt sei, er unzuständig ist und hat mir zugleich die richtige Anschrift mitgeteilt.

Ich dachte ja auch, dass die das automatisch weiterleiten, aber naja.
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Bibi
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#6

10.09.2008, 10:27

Zu klären wäre hier zunächst, ob es auch der richtige Drittschuldner war, oder wirklich nur die Anschrift falsch war. Denn ist nur die Anschrift falsch, kann intern weitergeleitet werden. Hier scheint es jetzt aber so, dass auch die DS-Bezeichnung wohl unrichtig war, dann muss ein neuer Pfüb beantragt werden.

Klär das nochmal konkret mit dem DS ab, bevor Du entweder nen neuen Pfüb beantragst oder den alten Pfüb an die andere Anschrift zustellen lässt.
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Jonas
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#7

13.09.2008, 10:08

Wieso soll denn die DS-Bezeichnung beim Finanzamt falsch sein, das kann ich gar nicht nachvollziehen.

Ich nehme doch an, das steht "Finanzamt Musterstadt". Und das ist der Drittschuldner, egal, ob diese Außenstelle gerade mal die Firmenkunden betreut oder eben nicht.

Erst Recht trifft das zu, nachdem die Behörden durch die Verwaltungsgebietsreform immer öfter zusammengelegt werden.

Bei mir am Ort ist es mal das Finanzamt in A gewesen und dann gab es noch ein Finanzamt in B. Nun heißt es generell Finanzamt B und ggf. Außenstelle A (das ist aber keine Pflicht).

Also ich würde aber ganz schleunigst dahin schreiben, dass sie das an den zuständigen Sachbearbeiter weiterleiten, das ist mithin auch eine Drittschuldnerpflicht.

Schaut doch in die ZPO wegen der Zustellung zu den Zweigstellen und Filialen dann findet ihr die Begründung auch im Gesetz.
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Adelia
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#8

27.02.2012, 13:26

Muss man hier nicht schreiben beim Finanzamt:

Bundesrepublick Deutschland, (bespielsweise) Land Thüringen, Finanzamt Erfurt

oder reicht hier nur

Finanzamt Erfurt?
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