Musteranträge

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Gast

#1

01.07.2008, 18:06

kann mir irgend jemand einen Musterantrag nach § 813 b ZPO zur Verfügung stellen; TFH´ler ahnen schon warum oder ... Habe mich aus dem anderen Internet Forum gekickt, habe irgend wie keine Internetadresse mehr, vielleicht kann mir auch hier jemand auf die Sprünge helfen, welches Forum es noch gab
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Danie10121977
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#2

02.07.2008, 07:50

Hallo,

leider kann ich Dir nicht mit einem Musterantrag dienen. Ich weiß jedoch, in welchem Buch Du einen solchen findest:

http://www.deutschesfachbuch.de/info/de ... 3824007371

Vielleicht hat ja jemand aus dem Forum das Buch und könnte Dir dann weiterhelfen.

Liebe Grüße und viel Erfolg,


Danie
StineP

#3

02.07.2008, 08:23

Ich möchte noch mal allen dieses Buch nahe legen:

Anwaltformulare, Deutscher AnwaltVerein, Goebel - Zwangsvollstreckung (Erläuterungen und Muster)

________________________________________


An das
Amtsgericht
– Vollstreckungsgericht –
in ____

In der Zwangsvollstreckungssache
des ____
– Gläubiger –
Verfahrensbevollmächtigte: RA'e ____
gegen
den ____
– Schuldner –
beantrage ich namens und in Vollmacht
• des Gläubigers
• des Schuldners
die Schätzung der durch den Gerichtsvollzieher ____ am ____ gepfändeten Gegenstände ____ durch einen Sachverständigen anzuordnen.
Zur Begründung wird Folgendes ausgeführt.
Aufgrund der beigefügten vollstreckbaren Ausfertigung des ____ vom ____ Az: ____ sowie des Kostenfestsetzungsbeschlusses vom ____ kann der Gläubiger den aus der anlie¬gen¬den Forderungsaufstellung ersichtlichen Gesamtbetrag von ____ EUR sowie die Kosten dieses Antrages beanspruchen:
Forderung gemäß beigefügter Forderungsaufstellung ____ EUR
3/10 Gebühr aus ____ nach § 57 I, III, 58 III Nr. 11 BRAGO ____ EUR
Auslagenpauschale nach § 26 BRAGO ____ EUR
Mehrwertsteuer für dieses Verfahren ____ EUR
Summe ____ EUR
Der Gläubiger hat mit der Durchführung der Fahrnisvollstreckung am ____ den Gerichtsvollzieher ____ beauftragt. Der Gerichtsvollzieher hat am ____ ausweislich des in der Anlage beigefügten Protokolls folgende Gegenstände gepfändet und deren gewöhnlichen Verkaufswert wie ausgewiesen festgesetzt:
____ ____
____ ____
____ ____

• Der Gerichtsvollzieher hat die Vollstreckungsparteien mit Schreiben vom ____ darauf hingewiesen, dass er selbst seine berufliche Erfahrung als nicht ausreichend erachtet, um die gepfändeten Gegenstände zutreffend abzuschätzen. Er hat insoweit auf § 813 Abs. 1 S. 3 ZPO verwiesen. Dem wird hiermit entsprochen. Der festgesetzte gewöhnliche Verkaufswert erscheint zu niedrig, weil ____
• Der vom Gerichtsvollzieher festgesetzte gewöhnliche Verkaufwert entspricht nicht dem tatsächlichen Verkehrswert.
• Dieser wurde zu hoch angesetzt, so dass nicht erwartet werden kann, dass hierauf ein Gebot abgegeben wird.
• Dieser wurde zu niedrig angesetzt, so dass eine Verschleuderung des Schuldnervermögens und damit zugleich eine unzureichende Befriedigung des Gläubigers zu befürchten steht, da sich das Mindestgebot an dem festgesetzten gewöhnlichen Verkaufswert zu orientieren hat.
Die unzutreffende Bewertung des gewöhnlichen Verkaufswertes ergibt sich daraus, dass ____
Es wird gebeten, antragsgemäß zu entscheiden.
Gez. Rechtsanwalt
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