TFH Skript KE12-Seite 3.3 oben

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ciryll
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#1

23.05.2008, 11:59

Hallo Ihr,
also nicht nur, dass ich schon so einige Mal dachte, entweder bin ich zu blöd das zu kapieren oder das Skript zu dämlich geschrieben...jetzt wirds ganz lustig

Also beim Skript KE12 Seite 3.3 steht doch Tatsache gleich ganz oben in der 1. Zeile "...gelten die Sperren der §§ 1958, 778 Abs. 1 ZPO...."
Also ich weiss ja nicht, aber meine ZPO hat nicht so viele §.

Hat eine eine Ahnung welcher § gemeint sein könnte?
:D
blackswan

#2

23.05.2008, 12:05

vielleicht § 1958 BGB (Vor der Annahme der Erbschaft kann ein Anspruch, der sich gegen den Nachlass richtet, nicht gegen den Erben gerichtlich geltend gemacht werden.)???
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ciryll
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#3

23.05.2008, 12:17

dachte ich mir auch....könnte auch passen, ab er 778 ABs. 1 gehört auf jeden Fall zur ZPO :) ...ich frage mich wirklich häufig, ob die Skripte nach dem Schreiben überhaupt einmal jemand Korrektur liest.... bei dem vielen Geld was wir dafür bezahlen, kann frau doch eigentlich ein ordentliches Skript erwarten...einmal geschrieben und Hunderte Male abgerechnet. Sowas ärgert mich einfach...
So...nu mal Luft gemacht :-)
[color=#4000FF]Man hat´s nicht leicht, aber leicht hat´s einen ! [/color] :twisted:
Gina

#4

23.05.2008, 12:27

Zettelchen ausfüllen und Fehlerhinweise zurückschicken. :roll:
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