Untätiger Gerichtsvollzieher - was tun?

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steffiwe81
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#1

24.04.2008, 16:30

Ich hab da ein großes Problem:

Ich habe eine laufende Vollstreckungssache, die läuft seit ca. 7 Jahren. Immer wenn ich die Akte auf dem Tisch habe, stehen mir echt die Haare zu Berge!! Ich hatte einen komb. ZV-Auftrag mit EV rausgeschickt. Der zuständige GVZ war irgendwie nicht in der Lage den Auftrag ordnungsgemäß auszuführen, er blieb sehr lange untätig und hat angeblich unsere ZV-Unterlagen verschludert. Ich hatte daraufhin eine Erinnerung beim Vollstreckungsgericht eingereicht, jedoch hatte diese nicht viel Erfolg und stellte sich auf die Seite des GVZ (warum auch immer). Hatte dann einen neuen Auftrag einreichen müssen. Er blieb wieder untätig, ich habe zig mal dort angerufen. Jetzt kam von ihm die Mitteilung, dass die Sache eingestellt wird, da der Schuldner nicht anzutreffen ist und sich wahrscheinlich bei Bekannten aufhält. Es wäre ratsam und zweckmäßig, so der GVZ, zu einem späteren Zeitpunkt einen neuen Auftrag zu erteilen!
Ich vermute, dass er den Schuldner gut kennt und ihn schützen will, ich komme nicht an den Schuldner ran! Kennt irgendjemand eine Möglichkeit an den Schuldner ranzukommen bzw. einen anderen GVZ zu wählen. Ich habe gehört, das geht wohl nicht (einen anderen GVZ beauftragen). Gibt es da irgendeine Entscheidung? Das kann man doch nicht durchgehen lassen!
Bin total verzweifelt!
JonesJess
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#2

24.04.2008, 16:34

Mehr als eine Dienstaufsichtsbeschwerde fällt mir da leider auch nicht ein!

Die GVZ sind ja Straßen-bzw. Bezirksweise eingesetzt. Da "wildert" ein anderer GVZ ungern in einem anderem Revier. Dürfen sie sicher auch gar nicht.
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
JonesJess
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#3

24.04.2008, 16:36

Habe noch was gefunden; viell. hilft dir das ja weiter:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 52604.html
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
HIMI
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#4

24.04.2008, 16:53

In welchem AG Bezirk spielt sich das ab? Ich habe da auch so meine Kandidaten, die gelegentlich einen kräftigen Fußtritt brauchen.

Du machst als erstes eine gepfefferte Dienstaufsichtsbeschwerde. Aber immer hübsch sachlich bleiben, den Schriftsatz brauchst Du vielleicht noch woanders.. Dann wartest Du, was passiert. Da ist nämlich der Direktor o.ä. des Gerichts zuständig.

Wenn da nichts sinnvolles rauskommt, wendest Du Dich an das übergeordnete Landgericht, den Präsidenten, schilderst die Lage, fügst ordentlich Unterlagen bei und schaust, was dann passiert. (Habe ich zum Entsetzen meines früheren Chefs gemacht, der hatte Angst, der könnte in höchst eigener Person anrufen, und das geschah auch wirklich - hihi - ist aber bei mir gelandet, war besser so...). Wie auch immer, da wird mit Sicherheit etwas unternommen.

Ansonsten gehst Du zum OLG, da hätte ich jedenfalls keine Hemmungen.
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steffiwe81
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#5

25.04.2008, 08:38

Es handelt sich hier um einen GVZ aus Düsseldorf. Ich hatte ja bereits eine Erinnerung beim AG Düsseldorf eingelegt und sämtliche Unterlagen dort eingereicht. Ich habe auch persönlich mit dem Richter beim AG Düsseldorf gesprochen, der mir sagte, dieser GVZ sei kein unbeschriebenes Blatt, aber er könnte da nichts machen, da es an einer Grundentscheidung mangelt.
Das kann doch aber nicht sein, dass die GVZ Narrenfreiheit haben und dass ich mir in einem solchen Fall keinen anderen aussuchen kann.
Im Moment habe ich ja leider keinen "konkreten" Anhaltspunkt für eine neue Erinnerung, da er ja den letzten Auftrag "erledigt" hatte mit dem Vermerk "vorläufig eingestellt, da Schuldner nicht angetroffen wurde und es zu einem späteren Zeitpunkt erneut versuchen". Und ich weiß genau, wenn ich jetzt einen neuen Auftrag rausschicke, dass dieser auch erst Monate oder gar Jahre später bearbeitet werden wird oder auch gar nicht. Das kann ich mir schenken. :evil:
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HIMI
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#6

25.04.2008, 09:13

bitte nimm schnellstens den Namen wieder raus, wir wollen hier nicht in den "Ruch über Nachrede" kommen.

Wie auch immer: GVs haben keine Narrenfreiheit. Der Direktor des AG scheint irgendwie nicht wirklich gewillt zu sein, das Problem zu lösen. Ich würde jetzt das Landgericht einschalten und dabei die Drohung "Amtshaftung" fallen lassen.
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#7

25.04.2008, 09:30

Also ich bin definitiv für die Dienstaufsichtsbeschwerde. Wenn niemand etwas gegen den unternimmt, dann macht der immer weiter so.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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#8

25.04.2008, 09:47

ich würde reinschreiben, daß es sich hier offensichtlich um eine vom Gericht geduldete um nicht zusagen gebilligte "Arbeitsweise" des GVs handelt. Dem Gericht muß verklickert werden, daß es durch die Versäumnis einer ordenlichen Dienstaufsicht eine gehörige Mitschuld an den Verhältnissen trägt und für die für die Antragsteller nachteiligen Folgen in Haftung genommen werden kann.

Man muß hier eine schriftliche Drohkulisse schaffen, die auch geeignet ist, die eigene Position "höheren Orts" darzulegen. Das Problem der Gerichte ist, daß viele unter einem Mangel an Gerichtsvollziehern leiden und sich schwer tun, einen rauszuschmeißen. Das kann aber nicht das Problem der Gläubiger sein.
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