Bleibt Gebühr 3309 für Vollstreckungsandrohung bestehen?

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steffiwe81
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#1

24.04.2008, 10:13

Hallöchen,

ich hab mal wieder ein Problem bzw. eine Frage in der ZV:

Ich habe nach Vorlage des VB dem Schuldner eine Vollstreckungsandrohung übersandt. Daraufhin bezahlte er mehrere Raten, jedoch nicht alles. Da weitere Zahlungen ausblieben, habe ich einen ZV-Auftrag rausgeschickt, habe aber die Gebühr für die Vollstreckungsandrohung aufgrund der daraufhin geleisteten Zahlungen im Forderungskonto drin gelassen. Die Gerichtsvollzieherin sagt, die Gebühr müsse raus, da sie sich mit der ZV-Geb. für den Auftrag deckt. Was meint ihr dazu? Ich würde sie eher drin lassen...

Bin ratlos - bitte helft mir. :?:
Nikita

#2

24.04.2008, 10:17

ich würde der GVin zustimmen. die gebühr für die vollstreckungsandrohung deckt den darauf folgenden zv-auftrag mit ab bzw. es entsteht nur eine gebühr für diese beiden sachen. eine gesonderte zv-gebühr für den auftrag fällt nicht mehr an.
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Smilie
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#3

24.04.2008, 10:18

Ich bin auch der Meinung, dass die Androhung der ZV mit zur ZV gehört und daher die Gebühr nur einmal erhoben werden darf. Entweder nimmst Du die Gebühr aus dem Foko raus uns setzt am Schluss die Gebühr für die ZV dazu oder umgekehrt.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

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Curry
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#4

24.04.2008, 10:22

Ich kann hier nur zustimmen. Die Gebühr entsteht nur einmal, entweder für die Androhung oder für die ZV.
Curry

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Sabbel1987
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#5

24.04.2008, 10:26

Genau so sehe ich das auch! Die Gebühr kann man nur einmal geltend machen!
[color=#800000]Liebe Grüße
Sabbel

[b]Wo kämen wir hin, wenn niemand ginge um zu schauen wohin wir kämen wenn wir gingen![/color][/b]
steffiwe81
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#6

24.04.2008, 10:55

Ich danke euch ihr Lieben.

Dachte halt nur, dass die Regelung vielleicht anders ist, da auf die Vollstreckungsandrohung hin Zahlungen erfolgt sind.

Aber ich hab da noch ein viel größeres Problem:

Ich habe eine laufende Vollstreckungssache, die läuft seit ca. 7 Jahren. Immer wenn ich die Akte auf dem Tisch habe, stehen mir echt die Haare zu Berge!! Ich hatte einen komb. ZV-Auftrag mit EV rausgeschickt. Der zuständige GVZ war irgendwie nicht in der Lage den Auftrag ordnungsgemäß auszuführen, er blieb sehr lange untätig und hat angeblich unsere ZV-Unterlagen verschludert. Ich hatte daraufhin eine Erinnerung beim Vollstreckungsgericht eingereicht, jedoch hatte diese nicht viel Erfolg und stellte sich auf die Seite des GVZ (warum auch immer). Hatte dann einen neuen Auftrag einreichen müssen. Er blieb wieder untätig, ich habe zig mal dort angerufen. Jetzt kam von ihm die Mitteilung, dass die Sache eingestellt wird, da der Schuldner nicht anzutreffen ist und sich wahrscheinlich bei Bekannten aufhält. Es wäre ratsam und zweckmäßig, so der GVZ, zu einem späteren Zeitpunkt einen neuen Auftrag zu erteilen!
Ich vermute, dass er den Schuldner gut kennt und ihn schützen will, ich komme nicht an den Schuldner ran! Kennt irgendjemand eine Möglichkeit an den Schuldner ranzukommen bzw. einen anderen GVZ zu wählen. Ich habe gehört, das geht wohl nicht (einen anderen GVZ beauftragen). Gibt es da irgendeine Entscheidung? Das kann man doch nicht durchgehen lassen!
Bin total verzweifelt!
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