ZV-Auftrag + Pfändungs- und Verhaftungsauftrag Abrechnung

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LuzZi
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#11

14.04.2008, 13:17

Weil es zwei verschiedene Sachen sind, du kannst das nicht in eine Rechnung packen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
rosa

#12

14.04.2008, 13:18

warum soll ich denn nicht meine kompletten zv sachen in einer rechnung abrechnen dürfen??
jenniver
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#13

14.04.2008, 13:24

Weil es so doch unübersichtlich ist.
wegen ZV SW 1000,00
0,3 Gebühr € 25,50
Auslagen 5,10
UST 5,81
Summe 36,41

wegen 2. Antrag SW 1036,41
und die entsprechenden Gebühren.
rosa

#14

14.04.2008, 13:26

Weil es so doch unübersichtlich ist.
DAS ist die begründung? LOL
naja ich wollte ja nur gesagt haben, dass die fragestellerin hier gebühren mit zwischensummen aufgeführt hat und ganz am ende die mwst berechnet hat und dass das so richtig ist und nicht irgendwo nochmal die mwst rein muss, weil die fragestellerin nämlich EINE rechnung gemacht hat
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dutzi
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#15

14.04.2008, 13:32

achso soll ich dann zwei Rechnungen machen?
Hab jetzt:

SW 995,42 €
ZV-Auftrag, Nr. 3309 25,50 €
+ P + T Pauschale 5,10 €
+ 19 % USt 5,81 €
Zwischensumme 36,41 €
SW 1.148,34 €
Pfänd.- und Verh.auftr. 25,50 €
+ P + T Pausch 5,10 €
+ 19 % USt. 5,81 €
Zwischensumme
GVZ Kosten etc.
ENDSUMME

Kann ich das jetzt nicht so machen?
Muss ich zwei Rechnungen schreiben? mit zwei Rechnungsnummern?
Schöne Grüßle Bild

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Kichererbse
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#16

14.04.2008, 13:34

:zustimm immi eine Rg. reicht vollkommen aus.
LG Kichererbse [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/e030.gif[/img]

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#17

14.04.2008, 13:36

Würde es so machen, wie du es gerade aufgeschrieben hast. Eine Rechnungsnummer reicht. Aber wie kommst du auf SW deiner zweiten Rechnung?
Zuletzt geändert von jenniver am 14.04.2008, 13:37, insgesamt 1-mal geändert.
rosa

#18

14.04.2008, 13:36

Muss ich zwei Rechnungen schreiben? mit zwei Rechnungsnummern?
nein eben nicht, du kannst das in EINE packen!!!
aber du kannst doch oben die auslagne und mwst weg lassen und unten dafür einsetzen also so:


Gegenstandswert: 995,42 €
Verfahrensgebühr Zwangsvollstreckung § 13, Nr. 3309 VV RVG 0,3 25,50 €
Gegenstandswert: 1.148,34 €
Verfahrensgebühr Zwangsvollstreckung § 13, Nr. 3309 VV RVG 0,3 25,50 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 51,00 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 10,20 €
Zwischensumme netto 61,20 €
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 11,63 €
zu zahlender Betrag 72,83 €

kommt im ergebnis aufs gleiche raus aber man macht nach auslagen und mwst keine zwischensummen und hängt dann noch ne komplette rechnung dran, also entweder getrennt oder alles in einem
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LuzZi
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#19

14.04.2008, 13:58

Na ja ich mache es nie und gab bisher keine Probleme.
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dutzi
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#20

14.04.2008, 13:59

ich lass meine Rechnung jetzt mal so wie ich die oben gemacht hab. Wenn dann was ist werden die sich schon melden.

Aber ganz dickes :thx an euch alle! :blumen
Schöne Grüßle Bild

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