Wir haben einen kombinierten ZV-auftrag erteilt. Der Schuldner wurde zur EV-Abgabe aufgefordert, dieser erschient nicht. Haftbefehl ist ergangen. Ich habe dann Verhaftungsauftrag erteilt. Im Termin haben sich dann Schuldner und GVZ auf Ratenzahlung geeinigt.
Wie oft kann ich jetzt die 0,3 Gebühr abrechnen? der Verhaftungsauftrag ist doch kostenlos oder? Vielen dank