ZV-Auftrag + Pfändungs- und Verhaftungsauftrag Abrechnung

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dutzi
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#1

14.04.2008, 11:38

Hallo an alle!

Habe grad wieder ein Problem obwohl das bestimmt nicht schwer ist.

Wir haben ZV-Auftrag gemacht und dann den Haftbefehl bekommen und dann Pfändungs- und Verhaftungsauftrag gemacht.
Jetzt will ich mit der RS abrechnen.
Die 3309 Gebühr darf ich ja zweimal nehmen, aber jetzt meine Frage:

Kann ich abrechnen:
GW 995,42 € für ZV-Auftrag
+ Auslagen
Zwischensumme
GW 1.148,34 € für Pfändungs- und Verhaftungsauftrag
+ Auslagen
+ 19 % USt.
Zwischensumme
+ GVZ Kosten etc.
ENDSUMME

kann ich das dann so abrechnen mit zwei verschiedenen Gegenstandswerten?

Danke schon mal für eure Antworten

Liebe Grüße
dutzi
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LuzZi
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#2

14.04.2008, 11:41

Warum berechnest du nur einmal die Mwst.?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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dutzi
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#3

14.04.2008, 11:44

Oh ja muss ja zweimal berechnet werden.
Aber geht das dann so mit den zwei Gegenstandswerten?
Schöne Grüßle Bild

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LuzZi
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#4

14.04.2008, 11:45

Ich würde sagen ja, sieht gut aus :)
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Yasmina
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#5

14.04.2008, 11:46

ja, du kannst so abrechnen, dutzi, du musst nur noch die mwst für beide aufträge berechnen, sofern euer mdt nicht zum vorsteuerabzug berechtigt ist
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Kichererbse
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#6

14.04.2008, 11:48

:zustimm
LG Kichererbse [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/e030.gif[/img]

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dutzi
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#7

14.04.2008, 11:49

ok super dann vielen Dank an euch!

Machs dann so fertig, wollt dann nur nochmal sicher gehen, weil ich das eben noch nie auf einmal abgerechnet hab.

Danke :blumen
Schöne Grüßle Bild

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rosa

#8

14.04.2008, 13:12

Warum berechnest du nur einmal die Mwst.?
sie hat doch die mwst ganz am ende, damit bezieht sich das ja auf alles. nach dem zv auftrag steht ja zwischensumme, das ganze ist ja eine rechnung oder?!!
jenniver
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#9

14.04.2008, 13:14

Sie muss ja schon zwei Rechnungen machen, um für den zweiten Auftrag den Gegenstandswert ermitteln zu können. Von daher muss in die erste Rechnung auch UST mit rein.
rosa

#10

14.04.2008, 13:16

nee warum soll sie denn zwei rechnungen machen müssen???


Gegenstandswert: 1.000,00 €
Verfahrensgebühr Zwangsvollstreckung § 13, Nr. 3309 VV RVG 0,3 25,50 €
Gegenstandswert: 1.200,00 €
Verfahrensgebühr Zwangsvollstreckung § 13, Nr. 3309 VV RVG 0,3 25,50 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 51,00 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 10,20 €
Zwischensumme netto 61,20 €
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 11,63 €
zu zahlender Betrag 72,83 €

hier ist doch dann die mwst für beide aufträge drin!
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