Hallo an alle!
Habe grad wieder ein Problem obwohl das bestimmt nicht schwer ist.
Wir haben ZV-Auftrag gemacht und dann den Haftbefehl bekommen und dann Pfändungs- und Verhaftungsauftrag gemacht.
Jetzt will ich mit der RS abrechnen.
Die 3309 Gebühr darf ich ja zweimal nehmen, aber jetzt meine Frage:
Kann ich abrechnen:
GW 995,42 € für ZV-Auftrag
+ Auslagen
Zwischensumme
GW 1.148,34 € für Pfändungs- und Verhaftungsauftrag
+ Auslagen
+ 19 % USt.
Zwischensumme
+ GVZ Kosten etc.
ENDSUMME
kann ich das dann so abrechnen mit zwei verschiedenen Gegenstandswerten?
Danke schon mal für eure Antworten
Liebe Grüße
dutzi
ZV-Auftrag + Pfändungs- und Verhaftungsauftrag Abrechnung
- Kichererbse
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www.dkms.de - [color=#FF0000]Weil jeder EINZELNE zählt! Mach mit![/color]
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sie hat doch die mwst ganz am ende, damit bezieht sich das ja auf alles. nach dem zv auftrag steht ja zwischensumme, das ganze ist ja eine rechnung oder?!!Warum berechnest du nur einmal die Mwst.?
nee warum soll sie denn zwei rechnungen machen müssen???
Gegenstandswert: 1.000,00 €
Verfahrensgebühr Zwangsvollstreckung § 13, Nr. 3309 VV RVG 0,3 25,50 €
Gegenstandswert: 1.200,00 €
Verfahrensgebühr Zwangsvollstreckung § 13, Nr. 3309 VV RVG 0,3 25,50 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 51,00 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 10,20 €
Zwischensumme netto 61,20 €
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 11,63 €
zu zahlender Betrag 72,83 €
hier ist doch dann die mwst für beide aufträge drin!
Gegenstandswert: 1.000,00 €
Verfahrensgebühr Zwangsvollstreckung § 13, Nr. 3309 VV RVG 0,3 25,50 €
Gegenstandswert: 1.200,00 €
Verfahrensgebühr Zwangsvollstreckung § 13, Nr. 3309 VV RVG 0,3 25,50 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 51,00 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 10,20 €
Zwischensumme netto 61,20 €
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 11,63 €
zu zahlender Betrag 72,83 €
hier ist doch dann die mwst für beide aufträge drin!