Vollstreckungskosten gesondert geltend machen

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holzwurm
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#1

08.04.2008, 18:23

Hallo brauche Hilfe,

obwohl ich seit 30 Jahren keine ZV mehr mache fragte mich heute meinChef, ob man Vollstreckungskosten gesondert geltend machen kann. -Ehrlich gesagt, keine Ahnung !!
Kann mir jemand helfen
Vorausgegangen war wohl, dass RS VS Sachstandsanfrage gestellt hat und ob mit Kostenerstattung gerechnet werden kann.
Kordu

#2

08.04.2008, 18:28

Wie meinst Du das mit "gesondert geltend machen"?

Meinst Du vielleicht, ob man die festsetzen kann (§ 788 ZPO), damit man nicht immer die ZV-Unterlagen miteinreichen muss?
holzwurm
Foren-Praktikant(in)
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#3

08.04.2008, 18:39

Gute Frage, wenn man die Anweisung nur so hingeworfen bekommt.... Ich habe nur
in Erfahrung gebracht /so 5 min. vor Arbeitsende/ dass es noch eine laufende Sache ist. Muss morgen Chef noch einmal um genauere Informationen bitten. Melde mich dann noch einmal.

Danke erst einmal, dass Du Dich so schnell geantwortet hast.

Liebe Gruesse und bis morgen /im [brigen habe ich auf der Arbeit keinen Internetanschluss, sondern nur die Chefs.... sagt eigentlich alles, aber ich habe einen netten Chef, da sieht man ueber vieles hinweg.

Liebe Gruesse
hol wurm
Gina

#4

08.04.2008, 18:50

Wenn du einen vollstreckbaren Titel hast, werden die Vollstreckungskosten immer mit vollstreckt, man führt die anfallende Vergütung im Vollstreckungsauftrag mit auf und dann gehört sie in die laufende ZV.

Die bisherigen Vollstreckungskosten werden im Forderungskonto bekannt gegeben und zusammen mit den vollständigen Vollstreckungsunterlagen dem GVZ / Vollstreckungsgericht übergeben.

Man kann die Kosten auch festsetzen lassen, wenn man länger nicht vollstrecken will und Zinsschaden verhindern möchte.
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