Streitwert bei Räumungsvollstreckung-HILFE!

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Monte
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#1

12.03.2008, 10:25

Hallo Ihr Lieben!
brauche mal wieder eure Hilfe!

Folgender Fall: Wir haben für unsere Mandantin die Räumung ihrer Wohnung vollstreckt (also ihre Mieter haben nciht gezahlt). Die Vollstreckung ist nun durch,Wohnung leer. Nun soll ich mit der rSV abrechnen,weiß aber mal leider niht, was ich da für nen Streitwert nehmen soll!!!!

Im Urteil, das wir dem ZV-Auftrag beigefügt haben, steht, dass das die SChuldner als Gesamtschuldner verurteil werden. Der Beklagte zu 1. wird weiter verurteilt, an di Klägerin (mdt.) 1650,00 nebst 5%Punkten Zinsen auf jeweils 550 € seit dem 05.01.,05.02. und 03.03.07. Der Beklagte zu 1 wird ferner verurteilt, an die Klägerin weitere 166,95 nebst 5%Punkten ab 18.04. zu zahlen.

Könnt ihr mir helfen?Bitte!!!!Das wäre ganz lieb!!!

LG Monte
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StineP

#2

12.03.2008, 10:32

Also...

Nach § 41 II GKG:

Für Räumung: das für die Dauer eines Jahres zu zahlende Entgelt, sofern sich nicht ein geringerer Streitwert ergibt. (Hier also wohl Jahresbetrag)

Zustäzlich: Deine titulierten Mietforderungen hinzu rechnen.

Für die 0,3 ZV Gebühr ist dann zusätzlich noch maßgeblich, wie viel Zinsen und Kosten entstanden sind. (Am besten mal im FoKo und dann das Datum deines ZV-Auftrages als Zwischendatum einfügen - dann siehst du den Wert)
Gast

#3

12.03.2008, 10:34

StineP - korrekt richtig!!!
Katharina80
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#4

12.03.2008, 10:35

Eigentlich steht ja im Urteil der Streitwert drin, ansonsten so wie StineP, Jahresmiete (Kalt) + Mietrückstände, wenn ihr die mit in die ZV reingenommen habt, wenn ihr nur die Räumung gemacht hat ohne die rückstände Miete dann nur die Jahreskaltmiete...
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Monte
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#5

12.03.2008, 10:39

Vielen Dank Ihr Lieben!!!!

Auf euch ist wie immer Verlass!
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StineP

#6

12.03.2008, 10:48

Katharina80 hat geschrieben:Eigentlich steht ja im Urteil der Streitwert drin, ansonsten so wie StineP, Jahresmiete (Kalt) + Mietrückstände, wenn ihr die mit in die ZV reingenommen habt, wenn ihr nur die Räumung gemacht hat ohne die rückstände Miete dann nur die Jahreskaltmiete...
Stimmt so nicht ganz.

Im Tenor steht lediglich der zu zahlende Betrag.

Wenn das hier auch gleichzeitig (in Ziffer II. des Urteils) ein Räumungsurteil ist, dann hat der vom Beklagten zu zahlende Betrag nicht unbedingt Einfluss auf den Streitwert.

Hier gibt es zwei Streitwerte.

1. Zahlungsanspruch - siehe Urteil
2. Räumung = 12*550 €
Kordu

#7

12.03.2008, 10:51

StineP hat geschrieben:
Katharina80 hat geschrieben:Eigentlich steht ja im Urteil der Streitwert drin, ansonsten so wie StineP, Jahresmiete (Kalt) + Mietrückstände, wenn ihr die mit in die ZV reingenommen habt, wenn ihr nur die Räumung gemacht hat ohne die rückstände Miete dann nur die Jahreskaltmiete...
Stimmt so nicht ganz.

Im Tenor steht lediglich der zu zahlende Betrag.

Wenn das hier auch gleichzeitig (in Ziffer II. des Urteils) ein Räumungsurteil ist, dann hat der vom Beklagten zu zahlende Betrag nicht unbedingt Einfluss auf den Streitwert.

Hier gibt es zwei Streitwerte.

1. Zahlungsanspruch - siehe Urteil
2. Räumung = 12*550 €
Stimmt auffallend genau! :wink: :daumen:

Es kommt ja auch immer darauf, ob nur geräumt oder auch gleichzeitig wegen des Zahlungsanspruchs vollstreckt wird!
Katharina80
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#8

12.03.2008, 10:59

Also bei uns steht in solchen Fällen im Urteil eigentlich immer der Streitwert für die Räumung und für den Zahlungsanspruch...
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