zv gegen 2 Schuldner mit verschiedener Anschrift

Für Fragen NUR im Rahmen der Rechtsfachwirt-Weiterbildung.
rosa

#1

06.03.2008, 14:41

oh man ich mach echt viel ZV hier aber ich muss en RIESEN DENKFEHLER haben grad:

also ich habe einen KFB vorliegen gegen 2 Gesamtschuldner. Die wohnen in verschiedenen Städten. Ich will die Sicherungsvollstreckung machen aus 720a ZPO.

So jetzt hab ich EINEN KFB und soll gegen BEIDE Schuldner vollstrecken. D.H. ich muss den Auftrag an verschiedene GVZ geben.

Ich habe jetzt zu meinem Chef gesagt, dass das ja nur nacheinander geht wenn ich keine Zweitausfertigung beantrage.

Seine Worte " Oh Immi weil stehste aber auf em Schlauch oder? Ich geh lieber mal runter" So dann ist er verschwunden und ich grübel und grübel

HILFE
Kordu

#2

06.03.2008, 14:45

Was willst Du denn genau machen? ZVA? PfüB?

Weil, wenn Du z.B. einen PfüB machst, ist ja das Gericht am Wohnsitz des Gläubigers zuständig!
rosa

#3

06.03.2008, 14:46

ZVA/EV hab keine Bank oder Arbeitgeber oder so....
rosa

#4

06.03.2008, 14:54

das gibts doch gar nicht, ich komm echt nicht drauf.... wie soll das gehen???
Kordu

#5

06.03.2008, 14:55

Tja: Ich gestehe, ich weiß auch nicht, was Dein Chef meint!

Wenn Du wirklich einen ganz normalen ZVA/EV machen willst gegen zwei verschiedene Schuldner an verschiedenen Wohnorten bräuchte man zwei Titel.
rosa

#6

06.03.2008, 14:57

boa danke Kordu ich dachte echt ich spinne.... ich grübel noch en bißchen, dann muss ich wohl oder übel nochmal rein...
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Bino
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#7

06.03.2008, 14:58

@kordu, für den PfÜb wäre das Gericht des Schuldners zuständig.

Das einzige wo Du keinen Titel brauchst ist eigentlich das vorläufige Zahlungsverbot. Aber das machst Du ja nicht.
Keine Ahnung, was Dein Chef meint, ich hätte auch eine weitere vollstr. Ausfertigung beantragt.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
Kordu

#8

06.03.2008, 15:00

Bino hat geschrieben:@kordu, für den PfÜb wäre das Gericht des Schuldners zuständig.
:patsch :patsch Ich Blödie!
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Bino
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#9

06.03.2008, 15:02

Ich Blödie!
... glaub ich nicht. Manchmal ist man mit der Antwort nur zu schnell. Ist jedem schon passiert.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

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rosa

#10

06.03.2008, 15:17

oh man Leute es tut mir leid, ich hatte ihm das Problem WIRKLICH ausführlich geschildert, bin jetzt nochmal rein und er sagte : " Achso die haben verschiedene Anschrifte"

Echt ey das glaub ich doch jetzt nicht...

Sorry dass ich euch unnötig belästigen musste :(
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