Titel vollstreckbar trotz falschem Inhaber?

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HIMI
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#11

11.03.2008, 10:12

so ganz erschließt sich das noch nicht. Grundfrage ist: auf WEN lautet der Titel? Ist der Titel richtig und der Auftrag falsch, kann man natürlich den Auftrag berichtigen.

Ist der Titel falsch (falscher Inhaber), kann sich der "falsche" Schuldner, auch wenn der Titel auf ihn hätte lauten müssen, erfolgreich gegen eine Vollstreckung wehren.

Wenn die GVin meint, aus einem "unzreichenden Titel" gegen den "gemeinten" Schuldner vollstrecken zu können, weil der das bislang vielleicht immer geduldet hat, ist das eine Sache. Eine andere ist, ob das auch so weiterlaufen muß.

Man kann zwar rein praktisch einen VB gegen beispielsweise "Elektronik Eck" erwirken, weil im Mahnverfahn das Gericht die Parteibezeichnung normalerweise nicht prüft, der ist aber unbrauchbar, denn als solches ist eine Einzelfirma keine juristische Person. Der VB muß auf den Inhaber lauten, denn der haftet mit seinem privaten Vermögen.
Der bleibt Schuldner, auch wenn er seinen Gewerbebetrieb aufgibt oder verkauft (es sei denn, der Kaufvertrag sieht etwas anderes vor, dann könnte man den Titel versuchen, umschreiben zu lassen).
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#12

11.03.2008, 10:15

Also es geht um einen Internetversandhandel -> einstweilige Verfügung -> KFB also wir vollstrecken jetzt aus dem KFB.
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butterflybabe
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#13

11.03.2008, 10:19

Also es geht um einen Internetversandhandel -> einstweilige Verfügung -> KFB also wir vollstrecken jetzt aus dem KFB.
Wir wollen wissen, auf wen der Titel genau lautet.

Ist die Partei im KFB richtig bezeichnet und nur im Auftrag falsch? Oder steht bereits im KFB der falsche Name?
HIMI
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#14

11.03.2008, 10:24

@Mecki: ich will dir nicht zu nahe treten, aber ich glaube, Du hast das Problem noch nicht verstanden.

Der wirkliche Schuldner ist NICHT der "Internetversandhandel". Nachdem es sich um eine Einzelfirma handelt, MUSS es sich bei dem Schuldner um den INHABER handeln. Habt Ihr, wie auch immer, einen Titel gegen "Internetversandhandel" erwirkt, ist das für die Katz.
Ein Titel darf sich nicht gegen eine Firmenbezeichnung erwirkt werden sondern gegen die haftende juristische oder, wie hier: natürliche Person, und das ist bei einer Einzelfirma der Inhaber.

Habt Ihr aus irgendeinem Grund einen Titel gegen "Internetversandhandel Mondpreis" erwirkt, und nicht gegen den Inhaber "Max Megaschlingel", könnt Ihr euch den Titel sonstwohin stecken.
Zuletzt geändert von HIMI am 11.03.2008, 10:26, insgesamt 1-mal geändert.
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#15

11.03.2008, 10:25

Im ganzen Verfahren ist der falsche Name. Also auch im KFB.
Aber laut Gesetz und GVZ muss der Titel nicht umgeschrieben werden.
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#16

11.03.2008, 10:27

welchen "Gesetz" meinst Du?
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#17

11.03.2008, 10:39

Haben das Buch "Zwangsvollstreckung" vom DAV, dort und HGB
Antworten