Wir haben gegen einen Internetversandhandel einen Titel erwirkt. Nun ist raus gekommen, dass der Inhaber aber falsch ist. Können wir gegen die Firma nun trotzdem vollstrecken? Muss der Titel umgeschrieben werden? Oder müssen wir nun alles neu beantragen?
Titel vollstreckbar trotz falschem Inhaber?
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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Würde versuchen den Titel umschreiben zu lassen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Wenn das eine Einzelfirma ist würd ich auf alle den Titel umschreiben lassen. Was ja nur komisch ist, dass der "falsche" Inhaber keine Einwendungen gegen den MB bzw. VB erhoben hat....
- petramaus
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Kann meinen Vorrednern nur zustimmen, würde auch den Titel umschreiben lassen
Leben heißt zu lernen wie man fliegt
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Meinungsaustausch ist, wenn man mit seiner Meinung zum Chef geht und mit dessen Meinung zurückkommt
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wenn es eine Einzelfirma ist, kann der Titel nicht umgeschrieben werden. Der Titel richtet sich gegen den Inhaber. Und aus "Max Meier" schreibt kein Gericht den Titel auf "Peter Paulsen" um.
Gegen was bitte sollte denn der "falsche" Inhaber protestieren? Dagegen, daß sich der Titel offenkundig gegen eine andere Person und nicht gegen ihn richtet? Also wirklich....
Hilft nix, man sollte vorher recherchieren (ohne jemandem zunahe treten zu wollen..."
Gegen was bitte sollte denn der "falsche" Inhaber protestieren? Dagegen, daß sich der Titel offenkundig gegen eine andere Person und nicht gegen ihn richtet? Also wirklich....
Hilft nix, man sollte vorher recherchieren (ohne jemandem zunahe treten zu wollen..."
ich glaub mich knutscht ein Elch
Haben jetzt mit der Gerichtsvollzieherin gesprochen und die meinte, Titel brauche wir nicht umschreiben lassen. Gut, also jetzt neuen ZV-Auftrag mit richtigem Inhaber stellen. Kann ich die Gerichtsvollzieherkosten vom ersten Mal auch mit rein nehmen? In die Forderungsaufstellung?
- butterflybabe
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Erst einmal Himi
@Mecki, welche Rechtsform hast du denn?
@Mecki, welche Rechtsform hast du denn?
Was habt ihr denn da gemacht? Soweit es notwendige Kosten waren, kann alles mitreingenommen werden.Kann ich die Gerichtsvollzieherkosten vom ersten Mal auch mit rein nehmen?
Also wir haben einen Kombi-Auftrag gestellt aber den falschen Inhaber angegeben, diesen gibt es gar nicht. zwischenzeitlich haben wir ne ema und gewerberegisteranfrage gestellt. die gerichtsvollzieherin meinte nun zu uns, wir sollen den titel nicht umschreiben lassen und ihr einfach nur ne neuen kombi-auftrag mit richtigem inhaber schicken. kann ich nun diese kosten mit in den auftrag aufnehmen? in die forderungsaufstellung? und die ra-gebühren kann ich aber nur einmal nehmen oder?
Lieben Dank!!!!
Achso, ist ne Einzelfirma.
Lieben Dank!!!!
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- butterflybabe
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Hier haftet aber den Inhaber persönlich. M. W. muss der Titel auf die richtige Person lauten. Wie habt ihr denn den im MB bezeichnet?Achso, ist ne Einzelfirma.
Würde ich mitreinnehmen. Sollte die GVin meckern, können die notfalls immer noch gestrichen werden.kann ich nun diese kosten mit in den auftrag aufnehmen?
M. E. handelt es sich um ein und dieselbe Angelegenheit, die RA-GEbühr fällt daher nur einmal an.die ra-gebühren kann ich aber nur einmal nehmen oder?