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eV abgegeben, Konto aufgelöst, WAS TUN?

Verfasst: 20.02.2008, 16:35
von ClaudiaKa
Halli hallo!

Ich bin mit meinem Latein gerade ein wenig am Ende...

Unserem PfÜb wurde entsprochen. Die Kontodaten hatten wir aus der eV, die am 25.07.07 abgegeben wurde. Jetzt wurde mir auf Nachfrage bei der Drittschuldnerin gesagt, dass der Schuldner sein Konto aufgelöst hat.

Was kann ich jetzt noch machen um die ausstehende Forderung beizutreiben?

LG CLaudiaKa

Verfasst: 20.02.2008, 16:36
von Majo
kommt drauf an. Hat der Schuldner weitere Vermögenswerte? Arbeitet er, hat er eine Lebensversicherung, ist er Eigentüber eines Grundstücks?

Verfasst: 20.02.2008, 16:41
von ClaudiaKa
Das ist es ja... Er bekommt AlG II, hat keine Mietkaution die man evtl. noch pfänden könnte. Das einzige was er noch besitzt ist ein 10 Jahre altes Fahrrad. Da sind zwar noch Rentenanwartschaften, aber die kann man doch nicht pfänden, oder lieg ich da falsch?

Da bleibt eigentlich doch nur noch mal die eV in 2,5 Jahren neu zu beantragen oder?

Verfasst: 20.02.2008, 16:49
von Zauberdrops
Klar kannst du die Rentenansprüche pfänden. Aber ich persönlich halte da nichts von (frau hat ja auch sowas wie ein Gewissen). Außerdem hab ich das nur einmal gemacht - und da ging es gleich in die Hose, weil das Rentenkonto natürlich schon geplündert worden war.

Ich würde die Rentenpfändung nicht riskieren, wenn du nicht 100%ig sicher bist, dass ihr die einzigen seid, die da ran wollen. Und das kannst du nicht, weil keiner, der die e.V. abgibt, nur einen Gläubiger hat.

Lass die Sache ruhen. Du kannst nichts machen. Mach einen Vermerk in die Akte, dass in 2,5 Jahren nochmal e.V. abgegeben werden soll und die Akte abgelegt wird, wenn dann immer noch nichts zu holen ist.
Du verschwendest nur Zeit und Geld, wenn du versuchst, jemandem in die Tasche zu greifen, der nichts hat.

Verfasst: 20.02.2008, 16:49
von Jupp03/11
ja

Verfasst: 20.02.2008, 16:51
von Majo
jup, weg damit.

Verfasst: 20.02.2008, 16:51
von petramaus
:zustimm kann mich Zauberdrops nur anschließen. Würd die Akte auch erstmal weglegen

Verfasst: 20.02.2008, 16:52
von ClaudiaKa
Genau deshalb wollte ich noch mal sicher gehen, dass da nix zu holen ist. Das mit den Rentenansprüchen kommt für mich auch nicht in Betracht.

:thx für eure Unterstützung und auf einen baldigen Feierabend.

Verfasst: 20.02.2008, 16:54
von Jupp03/11
jupp, weg damit.
womit?

Verfasst: 21.04.2008, 11:02
von lady_lydili
weg mit der akte, wurde gemeint