eV abgegeben, Konto aufgelöst, WAS TUN?

Für Fragen NUR im Rahmen der Rechtsfachwirt-Weiterbildung.
Die Begleiterin
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#31

20.12.2008, 20:39

Sanni´s hat geschrieben:
Die Begleiterin hat geschrieben:also, jeder der Leistungen nach dem SGB bekommt,
muss ein Konto haben.....
Müssen gar nicht... Dann werden die Leistungen eben auf das Konto des Partners oder oder oder gezahlt. Hab einen Schuldner, der bekommt nur Lebensmittelgutscheine...
Lebensmittelgutscheine?

das gibt es bei uns hier nicht.....und das Konto des Partners müsste im Protokoll verzeichnet werden.....
Sanni´s
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#32

21.12.2008, 11:02

Zumindest steht es so im Protokoll. Ich weiß auch aus meinem Bekanntenkreis, dass wenn man kein Konto hat, dass man einen Scheck erhält und sich das Geld bei der ARGE abholen kann. Wollte es auch erst nicht glauben, als ich selbst zum Arbeitsamt musste und dort die sog. Geldautomaten gesehen habe...

Aber wenn bei dem Partner das Geld eingeht, muss der sein Konto angeben??? Aber wie komm ich denn da ran??
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