Hilfe. Pfüb versemmelt
Nein, wieso!? Die fordern das nach.. (per Rechnung)... dauert nur länger dann als wenn du die gleich einzahlst.
Gibt Schilmmeres
Gibt Schilmmeres
Es gibt Schlimmeres!
Das Gericht wird Euch schon eine Verfügung zuschicken und Euch zur Zahlung der Gerichtskosten zum entsprechenden Aktenzeichen auffordern.
Alternativ könntest Du natürlich bei der entsprechenden Geschäftsstelle anrufen, das Aktenzeichen rausfinden, Bescheid sagen, dass Du die GK noch einzahlen wirst, damit sie keine Verfügung rausschicken (falls Du das vermeiden willst ).
Das Gericht wird Euch schon eine Verfügung zuschicken und Euch zur Zahlung der Gerichtskosten zum entsprechenden Aktenzeichen auffordern.
Alternativ könntest Du natürlich bei der entsprechenden Geschäftsstelle anrufen, das Aktenzeichen rausfinden, Bescheid sagen, dass Du die GK noch einzahlen wirst, damit sie keine Verfügung rausschicken (falls Du das vermeiden willst ).
Hier in Berlin ist es bei vielen Amtsgerichten sogar so, dass sie gleichzeitig mit dem Erlass des PfÜB's die GK-Rechnung über 15,00 EUR erst rausschicken, also der Erlass nicht von der Zahlung abhängig gemacht wird.
Echt?? Die sind aber mutig in Berlin!!
Bei so geringen Beträgen lohnt es sich doch gar nicht, dem Geld hinterher zu rennen. Deswegen kann ich jedes Gericht verstehen, die das Geld vorher einkassieren!
Bei so geringen Beträgen lohnt es sich doch gar nicht, dem Geld hinterher zu rennen. Deswegen kann ich jedes Gericht verstehen, die das Geld vorher einkassieren!
Haben sie mir erst letzte Woche wieder am Telefon gesagt als ich angerufen und gefragt habe wie den der Sachstand ist und ich anmerkte, dass wir noch die 15 EUR zahlen müssen. Meinte die nette Dame zu mir: Also wir machen das zeitgleich, PfÜB raus und Kostenanforderung an Gläubiger, sonst dauert das ja noch länger, wenn wir erst das Geld anfordern.
Naja, phasenweise braucht die Justizkasse ja auch mal drei bis vier Monate um PKH-Gebühren auszuzahlen und Gerichtskosten zu erstatten. Wenn die auch solange brauchen würden um den Zahlungseingang für den PfÜB zu bestätigen, dann ist bis dahin vielleicht gar nichts mehr zu pfänden.
Also find ich das eine gute Regelung.
Naja, phasenweise braucht die Justizkasse ja auch mal drei bis vier Monate um PKH-Gebühren auszuzahlen und Gerichtskosten zu erstatten. Wenn die auch solange brauchen würden um den Zahlungseingang für den PfÜB zu bestätigen, dann ist bis dahin vielleicht gar nichts mehr zu pfänden.
Also find ich das eine gute Regelung.
- RAS
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- Registriert: 15.02.2008, 10:43
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- Wohnort: Ba-Wü
prima, Threadtitel passt, da kann ich mich mit einer weiteren Frage anhängen
PfÜB beantragt hinsichtlich möglicher Werklohnforderungen des S gegen die DS
jetzt DS-Erklärung bekommen, dass da leider keine Forderungen mehr bestehen
den Titel (Vollstreckungsbescheid) habe ich vom Vollstreckungsgericht zurück bekommen, den kann ich für weitere Vollstreckungsversuche sicher weiterverwenden und muss keine neue Ausfertigung beantragen
Aber kann ich die Kosten für den erfolglosen PfÜB jetzt bei der nächsten Vollstreckungsmaßnahme gegen den S geltend machen? Das sind ja einmal die Gerichtskosten und dann noch die Zustellungskosten des Gerichtsvollziehers (hab ich was vergessen? ah, meine Anwaltskosten?).
PfÜB beantragt hinsichtlich möglicher Werklohnforderungen des S gegen die DS
jetzt DS-Erklärung bekommen, dass da leider keine Forderungen mehr bestehen
den Titel (Vollstreckungsbescheid) habe ich vom Vollstreckungsgericht zurück bekommen, den kann ich für weitere Vollstreckungsversuche sicher weiterverwenden und muss keine neue Ausfertigung beantragen
Aber kann ich die Kosten für den erfolglosen PfÜB jetzt bei der nächsten Vollstreckungsmaßnahme gegen den S geltend machen? Das sind ja einmal die Gerichtskosten und dann noch die Zustellungskosten des Gerichtsvollziehers (hab ich was vergessen? ah, meine Anwaltskosten?).