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Hilfe. Pfüb versemmelt

Verfasst: 15.02.2008, 19:02
von Daphne
Hallo. Hab mal ne Frage. Hab nen Pfüb gemacht und leider keine 15 € GK mit draufgeklebt. Jetzt issa scho weg und ich weiß net was ich machen soll. Is des arg schlimm?

Verfasst: 15.02.2008, 19:03
von StineP
Nein, wieso!? Die fordern das nach.. (per Rechnung)... dauert nur länger dann als wenn du die gleich einzahlst.

Gibt Schilmmeres ;)

Verfasst: 15.02.2008, 19:04
von Janin
genau ... wird nachgefordert

Verfasst: 15.02.2008, 19:04
von Kordu
Es gibt Schlimmeres! :lol:

Das Gericht wird Euch schon eine Verfügung zuschicken und Euch zur Zahlung der Gerichtskosten zum entsprechenden Aktenzeichen auffordern.

Alternativ könntest Du natürlich bei der entsprechenden Geschäftsstelle anrufen, das Aktenzeichen rausfinden, Bescheid sagen, dass Du die GK noch einzahlen wirst, damit sie keine Verfügung rausschicken (falls Du das vermeiden willst :lol:).

Verfasst: 15.02.2008, 19:08
von Daphne
Oh gut. Hab scho widda das Schlimmste gedacht. Danke für die raschen Antworten

Verfasst: 15.02.2008, 19:08
von Kordu
@Daphne: Bitte, bitte! Gern geschehen! :lol:

Verfasst: 15.02.2008, 19:13
von Mae
Hier in Berlin ist es bei vielen Amtsgerichten sogar so, dass sie gleichzeitig mit dem Erlass des PfÜB's die GK-Rechnung über 15,00 EUR erst rausschicken, also der Erlass nicht von der Zahlung abhängig gemacht wird.

Verfasst: 15.02.2008, 19:23
von Kordu
Echt?? Die sind aber mutig in Berlin!!

Bei so geringen Beträgen lohnt es sich doch gar nicht, dem Geld hinterher zu rennen. Deswegen kann ich jedes Gericht verstehen, die das Geld vorher einkassieren!

Verfasst: 15.02.2008, 23:32
von Mae
Haben sie mir erst letzte Woche wieder am Telefon gesagt als ich angerufen und gefragt habe wie den der Sachstand ist und ich anmerkte, dass wir noch die 15 EUR zahlen müssen. Meinte die nette Dame zu mir: Also wir machen das zeitgleich, PfÜB raus und Kostenanforderung an Gläubiger, sonst dauert das ja noch länger, wenn wir erst das Geld anfordern.

Naja, phasenweise braucht die Justizkasse ja auch mal drei bis vier Monate um PKH-Gebühren auszuzahlen und Gerichtskosten zu erstatten. Wenn die auch solange brauchen würden um den Zahlungseingang für den PfÜB zu bestätigen, dann ist bis dahin vielleicht gar nichts mehr zu pfänden.

Also find ich das eine gute Regelung.

Verfasst: 22.02.2008, 09:57
von RAS
prima, Threadtitel passt, da kann ich mich mit einer weiteren Frage anhängen


PfÜB beantragt hinsichtlich möglicher Werklohnforderungen des S gegen die DS
jetzt DS-Erklärung bekommen, dass da leider keine Forderungen mehr bestehen

den Titel (Vollstreckungsbescheid) habe ich vom Vollstreckungsgericht zurück bekommen, den kann ich für weitere Vollstreckungsversuche sicher weiterverwenden und muss keine neue Ausfertigung beantragen

Aber kann ich die Kosten für den erfolglosen PfÜB jetzt bei der nächsten Vollstreckungsmaßnahme gegen den S geltend machen? Das sind ja einmal die Gerichtskosten und dann noch die Zustellungskosten des Gerichtsvollziehers (hab ich was vergessen? ah, meine Anwaltskosten?).