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Frage zu einer Aufgabe in der Schule :)

Verfasst: 14.02.2008, 08:39
von jenny3012
Hallöchen....
Ich habe da mal ein paar Fragen

Es gibt ein Versäumnisurteil, Urteil ist gesprochen

Was kann ein Anwalt für die Gläubiger tun, was braucht er dafür, und welche Voraussetzungen müssen vorliegen?

DAnke schonmal :)

LG

Verfasst: 14.02.2008, 08:58
von Kordu
Er kann gegen den Schuldner vollstrecken.

Voraussetzung: Titel, Klausel, Zustellung.

Verfasst: 14.02.2008, 09:00
von Smilie
Kann Kordu nur zustimmen. Bevor die ZV eingeleitet wird evtl. noch ne Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis anfordern, da kann man manchmal schon erkennen, mit wem man es zu tun hat.

Verfasst: 14.02.2008, 10:33
von jenny3012
ahja, dankeschööön :)

Verfasst: 14.02.2008, 10:38
von Strubbel
Ich würde noch sagen, dass man einen Kostenfestsetzungsantrag ans Gericht stellen kann, damit man die Verfahrenskosten dann auch gegen den Schuldner beitreiben kann.

Verfasst: 14.02.2008, 10:40
von Curry
Dann füge ich mal noch hinzu, dass das VU ein vorläufig vollstreckbarer Titel ohne Sicherheitsleistung ist.

Verfasst: 14.02.2008, 10:51
von Bärchen
:zustimm