Welches Rechtsmittel gegen GVZ?

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ClaudiaKa
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#1

13.02.2008, 10:20

Hallo ihr Lieben!

Ich bin mal wieder auf eure Hilfe angewiesen...

Wir haben am 01.10.07 einen ZV-Auftrag gestellt. Lt. Aussage des Gerichts ist der schon ewig beim GVZ. Hab bereits zwei Sachstandsanfragen gestellt und mehrmals probiert den GVZ anzurufen, aber alles ohne Erfolg.

Vorhin kam mein Chef an und meinte zu mir, dass ich dem GVZ mit dem zulässigen Rechtsmittel drohen soll.

Meines Erachtens ist das doch die Dienstaufsichtsbeschwerde, oder?

LG Claudia
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petramaus
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#2

13.02.2008, 10:21

Soweit ich weiß, ja, Dienstaufsichtsbeschwerde. Hab sowas selbst aber noch nie gemacht
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rosa

#3

13.02.2008, 10:21

Meines Erachtens ist das doch die Dienstaufsichtsbeschwerde, oder?
kenne ich auch nur....

gibt ja auch keinen Sinn ein "Rechtsmittel" gegen einen Auftrag??? nee!!
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schneewittchen1984
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#4

13.02.2008, 10:50

ja, ein "rechtsmittel" gibt es in dem sinne nicht. du kannst ihm aber mit ner schönen dienstaufsichtsbeschwerde drohen, das wirkt meistens... :mrgreen:
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devilinchen78
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#6

13.02.2008, 10:54

Ja genau, Dienstaufsichtsbeschwerde...
Haben wir auch schon mal gemacht, seitdem ist der GVZ ganz zahm :-)
Allerdings weiß ich nicht ganz genau, wie bei Euch so die Bearbeitungs-zeiten liegen. Bei uns sind z. Zt. 6 Monate gar nichts! Vorher muss man auch gar nicht mit Sachstandsanfragen kommen! Einen "normalen" ZV-Auftrag machen wir echt nur noch, wenn gar nichts anderes mehr geht! Dauert einfach zu lange!
cera
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#7

13.02.2008, 11:16

Bei uns sind die Bearbeitungszeiten auch sehr lang. Oktober ist da noch gar nichts! Ich rufe auch oftmals bei der GV-Verteilerstelle des AG an, um nachzufragen, ob der GV vielleicht längerfristig erkrankt ist oder sonstwie dienstunfähig und erfrage dann den Vertreter für den Bezirk. Der kann ggf. auch weiterhelfen.
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Grübchen
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#8

13.02.2008, 13:45

Mal ein kleiner Trick am Rande.

GVZ kennen sich untereinander. Ruf doch einfach mal "auf blöd" einen anderen GVZ an. Und mach auf besorgt so in etwa:

"Schönen guten Tag meine Namen ist bla bla aus der Kanzeli bla bla. Ich hab da folgendes Problem oder folgend Frage. Ich versuche seit längerer Zeit Ihren Kollegen Herrn XY schriftlich und telefonisch zu erreichen. Hatte aber kein Glück. ICh hatte ihm einen Auftrag im Oktober geschickt und bekomme so gar keine Reaktion. Ist der vielleicht krank, weiß gar nicht wie ich mich da verhalten soll, die Wachtmeisterei konnte mir auch nicht weiterhelfen.

GVZ sprechen untereinander manchmal hilft es wenn ein Kollege mal ein Auge wirft und den wachrüttelt. Ein VErsuch ist es wert.
LG Grübchen
ClaudiaKa
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#9

13.02.2008, 13:51

Momentan geht das sehr schnell bin den ZV-Aufträgen. Der GVZ ist definitiv nicht erkrankt und wie gesagt sind bereits zwei Sachstandsanfragen raus. Hab jetzt ein Schreiben fertig gemacht und nochmals um Sachstand gebeten, allerdings mit Fristsetzung von 4 Wochen. Sollte er es in der Zeit nicht hinbekommen hab ich mit ner DA gedroht.

Vielen Dank für eure Antworten!
jenniver
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#10

15.02.2008, 15:10

Eventuell auch Erinnerung nach § 766 ZPO
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