erneuter ZV Auftrag Kosten GVZ?

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verwirrtesetwas
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#1

13.02.2008, 09:38

Hallo,

ich hab da ein kleines Problem. Bin Wiedereinsteigerin.
In einer ZV Sache müssen wir evtl. einen neuen Vollstreckungsauftrag machen. Nun möchte unser Mandant wissen, wie hoch die Kosten für den Gerichtsvollzieher wären. Kann mir da vielleicht jemand weiter helfen wo ich sowas finde oder wie ich das mach??

Lieben Danke im voraus.
Kordu

#2

13.02.2008, 09:43

Wieviel muss denn beigetrieben werden?

Man kann ja wirklich sagen, dass im Schnitt so ca. 35,00 bis 50,00 € an GVZ-Kosten anfallen.
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Smilie
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#3

13.02.2008, 09:43

Kommt ganz darauf an, was es für ein Auftrag ist und was der GVZ machen soll. Sonst im GVKostG nachgucken
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
verwirrtesetwas
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#4

13.02.2008, 09:48

hmm gebühren aus versäumnisurteilund kostenfestsetzungsbeschluß jetzt noch in höhe von 2.018,43
Kimmy

#5

13.02.2008, 10:24

GVZ Kosten entstehen meist in Höhe von 20-50€. Das kommt nicht auf den Gegenstandswert beim GVZ an. Hinzu kommen z.B. Wegegelder. Wie hoch die sind, weiß man ja meistens nicht.
Kordu

#6

13.02.2008, 10:31

Guck doch einfach, was der GVZ für den ersten ZV-Auftrag kassiert hat!

Da schlägst Du sicherheitshalber ein paar Euro drauf: Et voilà: Das ist es!
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booo
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#7

13.02.2008, 10:44

genau! :)
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab Bild
Bärchen

#8

13.02.2008, 10:54

Wir geben unseren Mandanten auch immer an, dass das ca. 50 € an GVK sind. Wir kommen da eigentlich immer mit hin
cera
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#9

13.02.2008, 11:18

Ja, bei einem normalen ZV-Auftrag reichen oftmals 50 € aus. Vergiss aber nicht die RA-Kosten für den ZVA! Dem Mandanten würde ich daher ca. 100 € sagen.
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