Berechnung des Verhältnisses bei einer Pfändung gem. 804 ZPO
- Summerof77
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Da ist mein europäischer Sprachgebrauchschip wohl durcheinandergeraten. Hier also die nordische Version: Mönsch, dat is ja schoin, Kinnings!
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
- Summerof77
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Wegen der Anschlußpfändung. Es zählt die RAngfolge des 804 III ZPO. Bei gleichzeitiger Pfändung besteht Gleichrang. Da der Erlös nicht ausreicht zur Befriedigung der ranggleichen Gläubiger, wird eben im Verhältnis verteilt. C würde z. B. bei einem Erlös von 3.000 € durchaus etwas bekommen
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