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Pfüb + vorl. Zahlungsverbot

Verfasst: 24.01.2008, 14:45
von Mecki
Hallo Ihr Lieben!
Ich bräuchte mal dringend Hilfe zur ZV.

Wir wollen gegen unseren Mandanten vollstrecken. Haben erlassenen VB. Nun wollen wir das Konto pfänden. Ich soll ein vorläufiges Zahlungsverbot und Pfüb beantragen.
Meine Fragen hierzu:
- Welchem Antrag lege ich den Original VB bei?
- Wieviel beglaubigte/einfache Abschriften werden jeweils beigefügt?
- An welches Gericht schick ich das vorl. Zahlungsverbot? Schuldner oder Drittschuldner? Konto hat er in Braunschweig, aber Hauptsitz der Bank ist Frankfurt. Welche BLZ gebe ich an?

Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus!!!
LG Mecki

Verfasst: 24.01.2008, 14:50
von petramaus
Hallo Mecki!

Dem Pfüb-Antrag fügst du den Original VB bei, beim Zahlungsverbot brauchst nämlich keinen Titel vorlegen.
Pfüb-Antrag 4-fach ans Gericht
Zahlungsverbot geht 3-fach direkt an den GV

Re: Pfüb + vorl. Zahlungsverbot

Verfasst: 24.01.2008, 14:53
von Moni82
Mecki hat geschrieben: - An welches Gericht schick ich das vorl. Zahlungsverbot? Schuldner oder Drittschuldner? Konto hat er in Braunschweig, aber Hauptsitz der Bank ist Frankfurt. Welche BLZ gebe ich an?
Du schickst es an das Gericht vom Schuldner. BLZ brauchst du keine angeben, nur eine Adresse. Da rufst am besten mal bei der Bank an, wo du deinen Pfüb hinschicken sollst. Einige Banken haben extra nur EINEN Sitz in Deutschland wo alle Pfändungen hinsollen.

Verfasst: 24.01.2008, 14:54
von Zauberdrops
1. Der Titel wird dem PfÜb beigefügt, weil du erst mit selbigem vollstreckst.

2. Vorl. ZV: Zwei Abschriften - für Gegner, DS.
PfÜb: 4 einfache Abschriften - für GVZ, Gegner, DS und eine, die als gefasster Beschluss nach Zustellung zur Akte zurückkommt.

3. An das Gericht des Schuldners musst du beides schicken.
edit: Das vorl. ZV an die GVZ-Verteilerstelle! (Oder eben direkt an den GVZ, wenn du weißt, wer das ist.)

4. Warum BLZ? Die Konto-Nr. ist wichtig. Und eine Bank hat eine BLZ, ob die nun in Braunschweig oder Frankfurt ist. Es bekommt ja nicht jede Filliale eine BLZ, sondern nur jede eigenständige Bank.
Kleiner Tipp: Frag in Braunschweig an, ob du den PfÜb gleich dorthin zustellen lassen möchtest. Sag nicht, um welchen Kunden es sich handelt, nur, dass es um einen Kunden dieser Zweigstelle geht. Oftmals geht es dann nämlich mit der Bearbeitung schneller.

Verfasst: 24.01.2008, 14:55
von Paula
@petramaus

Warum geht das Zahlungsverbot an den GV? Das Zahlungsverbot ist doch für denjenigen, der das Geld für den Schuldner "einfrieren" soll. Ich würde das Zahlungsverbot direkt an die Bank oder Arbeitgeber usw. schicken.. so hab ich das zumindest in der Schule gelernt :spiegel

Verfasst: 24.01.2008, 14:55
von Zauberdrops
Paula hat geschrieben:@petramaus

Warum geht das Zahlungsverbot an den GV? Das Zahlungsverbot ist doch für denjenigen, der das Geld für den Schuldner "einfrieren" soll. Ich würde das Zahlungsverbot direkt an die Bank oder Arbeitgeber usw. schicken.. so hab ich das zumindest in der Schule gelernt :spiegel
Nö, das muss zugestellt werden vom GVZ. Sonst ist es unwirksam.

Verfasst: 24.01.2008, 14:57
von Janin
:zustimm zauberdrops

Verfasst: 24.01.2008, 14:58
von petramaus
Paula hat geschrieben:@petramaus

Warum geht das Zahlungsverbot an den GV? Das Zahlungsverbot ist doch für denjenigen, der das Geld für den Schuldner "einfrieren" soll. Ich würde das Zahlungsverbot direkt an die Bank oder Arbeitgeber usw. schicken.. so hab ich das zumindest in der Schule gelernt :spiegel

Bissel unglücklich ausgedrückt von mir. Zahlungsverbot wird an den GV geschickt, der es dann zustellt an DS und Schuldner

Verfasst: 24.01.2008, 14:58
von Mecki
Also jeder sagt mir was anderes mit Abschriften. In einem Buch hier steht es müssen beglaubigte Abschriften sein, sonst begl. der GVZ und das kostet wieder extra.
Gebe ich als Drittschuldner dann den Banksitz in Braunschweig oder Hauptsitz in Frankfurt an?
Die Kosten für unsere Tätigkeit dürfen wir ja nur einmal abrechnen. Nehme ich die dann in den Pfüb auf und lasse sie im zahlungsverbot raus oder anders rum?

Vielen lieben Dank für die schnellen Antworten!!!

Verfasst: 24.01.2008, 15:01
von petramaus
Die Kosten nehmen wir erst in den Pfüb mit auf, nicht im Zahlungsverbot.
Beim Zahlungsverbot beglaubigte Abschrift mitschicken (wenn der GV nicht beglaubigen soll)
Die Bank in Braunschweig würde an sich ausreichen, die leiten das dann auch ggf. weiter. Oder du rufst dort vorher an und fragst, welche Filiale bei der Bank für die Pfübs zuständig ist