Pfüb + vorl. Zahlungsverbot

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Mecki
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#11

24.01.2008, 15:05

Gut, dankeschön!

Achso, das vorbereitete Zahlungsverbot unterschreibt der RA auch zwei mal im Original oder?
Pfüb drei einfache Abschriften?

Danke für die Geduld! :oops:
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petramaus
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#12

24.01.2008, 15:09

Zahlungsverbot lass ich immer alle Abschriften unterschreiben :)
Beim Pfüb reichen einfache Abschriften, ja
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#13

24.01.2008, 15:22

hab nochmal ne frage: Die Kosten für die Zustellung durch den GVZ und die weiteren Kosten, werden die automatisch mit aufgenommen? hab jetzt nur die gerichtskosten in den pfüb mit aufgenommen.
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Klopfer
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#14

30.01.2008, 15:09

japp werden sie. In der Regel hast Du einen Satz im Antrag mit drin, dass die Kosten für den Antrag mit vollstreckt werden sollen...
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