PfüB Kapitallebensversicherung

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Darja
Foren-Praktikant(in)
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#1

14.01.2008, 12:47

Ich bräuchte mal eure Hilfe. Und zwar habe ich eine Drittschuldnerklärung vorliegen, dass die Kapitallebensversichunger zum 1.11.2020 fällig wird.

Der Rückkaufswert beträgt derzeit schon die Forderungssumme.

Komme ich da jetzt schon irgendwie ran? Also kann ich eine außerordentliche Kündigung etc. erwirken?

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!
LG Darja
Kimmy

#2

14.01.2008, 12:54

Du hast die Versicherung ja schon gepfändet, sonst würde dir nicht die DS-Erklärung vorliegen. Les mal deinen Pfüb durch. Steht da nicht drin, dass du auch das Recht der Kündigung pfändest oder die sonstigen Rechte? Normalerweise steht das in einem Lebensversicherungs-PfÜb drin und dann kanst Du nämlich kündigen und die Bezugsrechte widerrufen.
Ernie

#3

14.01.2008, 13:06

Nachdem Du die Lebensversicherung gepfändet hat und Dir auch bereits die Drittschuldnererklärung zugegangen ist, musst Du ganz schnell folgendes machen:

Du musst ein Schreiben an die Versicherung senden, in dem du legitimiert durch den Pfüb jegliche bisherig mitgeteilte Bezugsberechtigungen widerruft und zugleich bestimmst, dass ausschließlich und unwiderruflich Dein Mandant bezugsberechtigt ist und zwar in Höhe der mit dem Pfüb geltend gemachten Forderung.
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