Berechnung der Sicherheitsleistung

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butterflybabe
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#21

20.12.2007, 16:03

So, da mir die Aufgabe bekannt vorkommt, denke ich mal, dass du - wie ich - gerader über der KE 5 (TFH Berlin) sitzt.

Ich meine, dass in diesen unterlagen irgendwo steht, dass Zinsen udn Kosten in eine Sicherheitsberechnung nicht mitgerechnet werden dürfen?
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Summerof77
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#22

20.12.2007, 17:41

Ich schau heute abend noch mal im Zug....hatte gestern Torfrock-Fans im Zug und konnte mich nicht so gut konzentrieren.
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immer
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#23

20.12.2007, 18:23

Kann es sein, dass die Aufgabe schon etwas älter ist? Früher (als es § 709 S.2 ZPO noch nicht gab) war es nämlich so, dass das Gericht keinen Prozentsatz ins Urteil schreiben durfte, sondern der Richter selbst überschlägig die Summe aus Hauptforderung, Zinsen und Kosten berechnen musste. Dieser Betrag wurde dann aufgerundet und ins Urteil reingeschrieben. Also: Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von [fester Betrag] abwenden...

Das ganze war vor allem dann lustig, wenn eine Partei nur teilweise unterlegen war und von beiden Seiten Zeugengelder o.ä. gezahlt wurden. Da brauchte der Richter manchmal länger für die Sicherheitsleistung als fürs eigentliche Urteil. Genau deswegen wurde ja das mit den Prozentsätzen eingeführt.

Davon ausgehend, dass der Kläger auf 1000 € geklagt und gewonnen hat, käme ich allerdings auf zu erstattende 276 € Anwalts- und 165 € Gerichtskosten. Macht zusammen 1441 €, aufgerundet 1500€.
Ist in deiner Aufgabe dem Kläger nur teilweise recht gegeben worden? Oder ist die Aufgabe asbachuralt und noch mit BRAGO-Gebühren?

Edit: OK, ich seh grad, der Kläger hat die Klage vollumfänglich gewonnen. Dann kann ich mir die 1200 € höchstens damit erklären, dass der Kläger nicht anwaltlich vertreten war. Dann wären nämlich nur 165 € Gerichtskosten zu erstatten, macht also 1000 € + 165 € = 1165 €, aufgerundet 1200 €.
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Summerof77
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#24

21.12.2007, 11:34

@immer: wie schon oben erwähnt, die Aufgabe ist so und nicht anders, wie ich sie aufgeschrieben habe. MEhr steht da nicht. Ich hab mir das ganze Kapitel noch einmal durchgelesen (Stand der Unterlagen Juni 2007, also nicht alt). Es wird nur angegeben, was auch in 709 S. 2 ZPO steht, und ich weiß immer noch nicht genau, wie die auf das Ergebnis kommen.

Auf 1.500,-- kamen mein Chef und ich dann ja auch. Ansonsten sind wir davon ausgegangen, daß ja in der AUfgabe nix von Zinsen steht, also auch keine mit eingerechnet werden.

Ich verstehe nur nicht, warum da nicht mal der Lösungsweg erklärt ist? Das macht mich total fertig, weil ich es verstehen möchte und es nicht kann. Im Zöller steht da auch nichts zu drin, zumindest nicht so.
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#25

21.12.2007, 11:51

Hab gerade erfahren: Für die Sicherheitsleistung maßgebend: Hauptforderung, Zinsen und zu erstattende Verfahrenskosten. Sind das nur die Gerichtskosten dann?
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#26

21.12.2007, 12:03

Nein, alle zu erstattenden Kosten. Also auch die Anwaltskosten, ggf. Zeugengelder, Sachverständigenkosten etc.
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#27

21.12.2007, 12:06

Gut, aber da ich die hier nicht wissen kann, auch die Anwaltskosten nicht, könnte man vielleicht davon ausgehen, daß nur die Gerichtskosten zugrunde gelegt wurde und schwups, wäre das Ergebnis wie gewünscht da.
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#28

21.12.2007, 12:16

Das war ja auch eine meiner Vermutungen, dass der Kläger nicht anwaltlich vertreten war und somit keine Anwaltskosten anfallen.

Wenn er aber nen Anwalt hatte, dann sind dessen Kosten (auf jeden Fall 3100, 3104, 7002, 7008) mit zu berücksichtigen. Weil die gesamten Anwaltskosten aber zum Zeitpunkt der Urteilsausfertigung nicht genau feststehen (es können ja noch weitere Auslagen, Reisekosten etc. dazukommen), wird der Endbetrag großzügig aufgerundet.

Kann es evtl. sein, dass in deinem Buch ein Druckfehler ist und die Lösung eigentlich 1500 € lauten müsste?
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#29

21.12.2007, 14:30

Nein, die anderen Fälle sind genau so, quasi immer 120 % angesetzt. Deshalb bin ich verwirrt, ich finde die Grundlage nicht und komme auch nach den vorigen Ausführungen nicht auf das. Sind ja die Unterlagen von der TFH und ich hoffe einfach mal, daß die insoweit stimmen. Bisher hatte ich zumindest noch kein gravierenden Fehler entdeckt!
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#30

01.01.2008, 20:18

So, meine Lieben, jetzt habe ich die Antwort auf meine Frage bzw. eine recht aktuelle Ausführung dazu, mit der ich mich anfreunden kann....
Dateianhänge
3.5_Fehlerliste_Zivilrechtsklausuren_-_Stand_Januar_2007.pdf
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