Berechnung der Sicherheitsleistung

Für Fragen NUR im Rahmen der Rechtsfachwirt-Weiterbildung.
Benutzeravatar
mokey1
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 258
Registriert: 19.09.2007, 13:43
Beruf: ReFaWi
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Münsterland

#11

20.12.2007, 10:51

In welchem Fach macht ihr die Aufgaben??
Ein Anwalt kann mit seinem Aktenkoffer mehr stehlen
als hundert Männer mit Kanonen.
Don Vito Corleone
Benutzeravatar
Summerof77
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1357
Registriert: 22.12.2006, 11:02
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: NoRa / NT
Wohnort: Pinneberg

#12

20.12.2007, 10:55

Berechnung der Sicherheitsleistung unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Werte (tenorierter Betrag, Zinsen, Anwaltsgebühren, eingezahlte Auslagen, Kostenquote) auf den Pfennig genau. Runden können Sie dann selbst.

Ok, das steht da bei dem ersten Link, Stine, aber...ich hab eben keine Zinsen in der Aufgabe stehen, daher muß es eine pauschale Lösung geben...mh? *amkopfkratz*
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
Benutzeravatar
Summerof77
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1357
Registriert: 22.12.2006, 11:02
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: NoRa / NT
Wohnort: Pinneberg

#13

20.12.2007, 10:55

@mokey1: das ist ZV
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
Benutzeravatar
mokey1
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 258
Registriert: 19.09.2007, 13:43
Beruf: ReFaWi
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Münsterland

#14

20.12.2007, 11:14

@Summer;

Dann kann ich mich darauf ja jetzt freuen.

Ich würd so berechnen: (obwohl ich das ja erst nächstes Jahr durchnehmen werde)

1.000,00 € Hauptforderung = 100 %
1.100,00 € = 110 %
1.200,00 € = 120 %

ZV-Kosten RA € 36,41
überschlägig GVZ € 50,00
überschlägig Zinsen € 10,00

würden 110 % reichen, oder??
Ein Anwalt kann mit seinem Aktenkoffer mehr stehlen
als hundert Männer mit Kanonen.
Don Vito Corleone
Benutzeravatar
Summerof77
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1357
Registriert: 22.12.2006, 11:02
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: NoRa / NT
Wohnort: Pinneberg

#15

20.12.2007, 11:26

Mh, ja, danach schon, aber die Lösung ist 1.200,00 €. Menno, ich versteh das einfach nicht!!! Wie kommen die darauf. Überschlägig Zinsen: Gehst Du da von 5 % ü. B. aus?
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
StineP

#16

20.12.2007, 12:34

Meinst du wirklich, es ist so kompliziert? Ich glaube nämlich, regulär geht man von 110 % aus...

Irgendwas musst du fiktiv ja ansetzen.
Benutzeravatar
Summerof77
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1357
Registriert: 22.12.2006, 11:02
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: NoRa / NT
Wohnort: Pinneberg

#17

20.12.2007, 12:40

Ja, ich weiß, aber die Lösung, die Lösung!!! Ich glaube, hier wird immer von 120 % ausgegangen....hab mal die anderen Lösungen angesehen. Ich frage mich nur, warum das nirgendwo steht, sondern immer nur der vage Ausdruck "prozentual"? Bin ich echt so blöd?
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
StineP

#18

20.12.2007, 12:41

Was steht nirgendwo? Süße, irgendwie kann ich dir nicht mehr richtig folgen *gg

Steht doch im Gesetz, muss in einem angemessenen Verhältnis stehen.
Benutzeravatar
Summerof77
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1357
Registriert: 22.12.2006, 11:02
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: NoRa / NT
Wohnort: Pinneberg

#19

20.12.2007, 13:17

in einem angemessenen Verhältnis. In den ReFaWi-Unterlagen steht das auch nur so. Wie soll ich dann, wenn ich dann solche Aufgaben lösen soll, auf genau das angemessene Verhältnis kommen, was dort als Lösung steht. Das ist vorher nicht erklärt. Das ärgert mich, weil ich nicht weiß, wie die darauf gekommen sind. Hab gerade mit Chef gerechnet. Der kommt auf 150 %.
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
Benutzeravatar
mokey1
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 258
Registriert: 19.09.2007, 13:43
Beruf: ReFaWi
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Münsterland

#20

20.12.2007, 15:57

Sorry, dass ich erst jetzt wieder dazu stoße.

Jepp, ich würd von 5 % ü.B. ausgehen.

Könne man das angemessene Verhältnis nicht so deffinieren;

Ca. auf 120 % des zu vollstreckenden Betrages, da die Zinsen, wenns mal n paar Tage länger dauert, schnell die 110 % überschreiten können. Da das Urteil vor ZV meistens ja noch nicht sehr alt ist, erfolgen ja auch (noch) nicht so viele ZV-Maßnahmen.
Ein Anwalt kann mit seinem Aktenkoffer mehr stehlen
als hundert Männer mit Kanonen.
Don Vito Corleone
Antworten