2 Schuldner - immer Gesamtschuldner

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Rehlein39
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#1

06.12.2007, 12:39

Brauche mal wieder Hilfe:

Wir haben ein Urteil mit 2 Schuldnern, die als Gesamtschuldner verurteilt wurden. Jetzt habe ich einen PFÜB gegen einen Schuldner gemacht, verlief ergebnislos. Jetzt soll ich die zweite Schuldnernin zur Abgabe der e.V. laden lassen. Meine Frage: haftet diese auch mit für die Kosten, die in dem separat gegen den ersten Schuldner beantragten PFÜB entstanden sind??
StineP

#2

06.12.2007, 12:40

Nein.

Wenn Kosten explizit für den einen entstanden sind, dann können sie nicht für den anderen mit geltend gemacht werden. Dies gilt nur für gemeinsame Kosten der ZV und natürlich für die HF und Zinsen... Leider.
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Rehlein39
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#3

06.12.2007, 12:42

Schade aber auch - na gut dann nicht! :thx für die schnelle Antwort
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butterflybabe
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#4

06.12.2007, 13:11

Sorry, stimmt leider nicht,

Wenn sie als Gesamtschuldner verurteilt wurde, haften sie auch gesamtschuldnerisch, wenn nur Vollstreckungskosten wegen eines Gegners entstanden sind.

Voraussetzung ist aber, dass diese Kosten nach dem 01.01.99 entstanden sind.
Kimmy

#5

06.12.2007, 13:15

:zustimm butterlfybabe. Dies ist geregelt in § 788 Abs. 1 S. 3 ZPO.
StineP

#7

06.12.2007, 13:20

Oh I´m really soory...

Musste eben aber auch feststellen, dass Rehlein diese Frage bereits mehrmals gepostet hat...

http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=10 ... tschuldner
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butterflybabe
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#8

06.12.2007, 13:21

Musste eben aber auch feststellen, dass Rehlein diese Frage bereits mehrmals gepostet hat...

http://www.foreno.de/viewtopic.php? [...] t=kosten++gesamtschuldner
Da war der letzte Beitrag vom 29.10.2007. Vielleicht hat sie ihn nicht mehr gefunden?
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Rehlein39
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#9

06.12.2007, 13:33

stimmt butterflybabe: hatte meinen eigenen Beitrag nicht auf die Schnelle gefunden - sollte hier sofort loslegen. Tut mir leid, wenn ich Euch doppelt belästigt habe! :oops:
Habe jetzt schon meinen Antrag fertig, aber wohl doch falsch. Also doch alle bisher entstandenen Kosten mit einbuchen, jetzt hab ichs verstanden. Danke!!!
StineP

#10

06.12.2007, 13:38

Um Gottes willen - so war das überhaupt nicht gemeint =)

Wunderte mich nur, weil das in deinem anderen Thema ja schon beantwortet wurde *gg
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