Gerichtsvollzieher braucht zu lang

Für Fragen NUR im Rahmen der Rechtsfachwirt-Weiterbildung.
rosa

#1

26.11.2007, 15:20

Ich brauche mal euren Rat, wie ihr mit folgendem Fall umgehen würdet:

Ich habe dem GV im August letzten Jahres ZV-Auftrag wegen eines Schuldners erteilt. Der GV meldete sich trotz mehrfacher Sachstandsanfragen dann im Dezember, dass der Schuldner dort nicht mehr wohnt. Ok, hat mich schon geärgert, dass das so lange gedauert hat aber ok. Dann habe ich gewartet bis der Schuldner sich umgemeldet hat und habe Anfang März diesen Jahres neuen Auftrag erteilt. Ich habe alle 4-6 Wochen dann nachgefragt, nie kam eine Reaktion. Die erste kam dann im September, nämlich dass er ihn nie angetroffen hat und er auf die schriftlichen Mitteilung nicht reagiert und deshalb jetzt Termin zur EV gesetzt wurde für Ende Oktober. So und jetzt ENDE NOVEMBER teilt er mir mit, dass er unbekannt verzogen ist. Hallo, wenn er sich jetzt immer fast 1 Jahr Zeit nimmt, wär ich als Schuldner auch wieder umgezogen. Unsere Mdtin hüpft im Dreieck. Ich weiß aber nicht was ich machen soll, ich „brauch“ den GV ja noch öfter wenn ihr versteht…. Hattet ihr schon mal so was?
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Summerof77
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#2

26.11.2007, 15:25

OH ja, ich hab das auch, seit 2005 laufen ZV-Maßnahmen. DA das nicht hier ist, sondern im Süden, habe ich nach langem hin und her Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht. MEHRFACH, gegen die selbe GV. Hat auch nichts gebracht. Sie hat zwar vollstreckt, dann aber wieder nicht. Du könntest versuchen, ihn anzurufen, die Sache klären. Wenn nichts geht, würde ich ihm die DA androhen. ISt zwar blöd, aber was willst Du machen. Nun gut, mehr als arbeiten können die auch nicht.
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Gast

#3

26.11.2007, 15:26

Hallo Immi,

Sicherlich ist Dir klar, daß GVZs mehr als einen Auftrag zu bearbeiten haben und die Abarbeitung einiger ZV-Maßnahmen kann nun mal seine Zeit dauern.

Ich bin mit Sicherheit nicht das was man "die Geduld in Person" nennt und kann Deine Ungeduld (und die der Mandantin) schon verstehen. Aber versuch doch mal gegenüber der Mandantin etwas Verständnis für den GVZ aufzubauen.

Hast Du den GVZ mal angerufen und gefragt, warum das so lange dauert???

Gut, es kommen sowieso nur die Standardantworten, aber in einigen Fällen stimmt das sogar. Gerade wenn der GVZ in einem "sozialen Brennpunkt" beitreiben muss. Das kann ich jetzt natürlich bei euch nicht nachvollziehen.

Ruf doch den GVZ einfach mal an und frag nach, was da so lange dauert. Oftmals hilft ja schon das Angebot einer "Dienstaufsichtsbeschwerde" daß sich für die GVZs etwas verändert.
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Summerof77
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#4

26.11.2007, 15:26

Ach Preußi, sitzt Du neben mir? *smile*
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Gast

#5

26.11.2007, 15:28

@Summerli, ich wünschte es wäre so .......*sing* here comes the summer sun *sing*
HIMI
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#6

26.11.2007, 16:18

ich pflege auch die GVer, die ich immer mal wieder brauche, aber ab und zu brauchen die auch eine "klare Ansage". In den ersten Jahren nach der Wiedervereinigung waren die Bearbeitungszeiten vor allem in den neuen Bundesländern mitunter kraß. Heutzutage muß das aber eigentlich nicht mehr sein. Meine in etwa eingehaltenen Abläufe sind 1. Sachstandsanfrage nach 1/2 Jahr, wenn dann nichts passiert, die zweite nach einem weiteren 1/4 Jahr, wenn dann immer noch nichts konkretes passiert nach einem weiteren Monat eine dritte mit der Androhung der Dienstaufsichtsbeschwerde, das hilft schon meistens. Kommt dann immernoch maximal heiße Luft, gibt es eine Dienstaufsichtsbeschwerde.
Wenn man die ordentlich begründet, bringen die auch meistens etwas.

Was die ewigen Vollstreckungsverfahren im "Süden" angehen, muß man wissen, daß z.B. in Bayern und Baden-Württemberg die GVer im Unterschied zu anderen Bundesländern gewissermaßen selbständige Gewerbetätige sind, die um so mehr "verdienen", je mehr Aufträge sie abarbeiten, daher ist deren Zahl dort geringer als anderswo. Und deswegen dauert es viel länger, bis aus deren Richtung die Überlastung thematisiert wird.

Ich habe mich vor ein paar Jahren wegen eines ganz besonderen LieblingsOGVs (11 DAs, so wie ich mich erinnere) höchstpersönlich mit der Präsidentin des LG Tübingen angelegt, die mir das erklärt hat, und der ich durch eine Statistik der vom mir eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerden nachgewiesen habe, daß in dieser Hinsicht Baden-Württemberg hinsichtlich der Vollstreckungsdauern einen herausragenden, eine gewisses Gericht mit offenbar nur einem einzigen GV jedoch unerreichten Spitzenplatz einnahm.

Das war sehr lustig, denn die Gute wollte mich erst einmal dazu bewegen, meine "randständige Position" aufzugeben, womit sie meinte, daß die Kanzleien in BW die Verhältnisse akzeptierten und niemals Dienstaufsichtsbeschwerden einlegten, ich mir deren Standpunkt zu eigen machen solle und mein unsinniges Anliegen, nämlich die Bearbeitungszeigen der Verfahren unter z Jahren drücken, aufgeben sollte.... :-)

Kurze Zeit später war das Revier unter mehreren jungen GVer aufgeteilt und die Erledigungszeiten nahmen Normaldauern an.
rosa

#7

26.11.2007, 16:44

danke für die ausführliche Geschichte :) Find ich krass, dass du deine ERSTE Anfrage erst nach 1/2 Jahr stellst, vielleicht sollte ich doch etwas geduldiger werden
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Curry
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#8

26.11.2007, 16:45

Ich finde ein halbes Jahr aber auch zu lange für eine erste Anfrage...
Curry

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Gast

#9

26.11.2007, 16:47

ich denke, daß man das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich bewerten muss.

Wie HIMI schon schrieb, einige Bundesländer brauchen eben länger als andere. Hier in Hamburg hat sich vieles verändert und die Bearbeitungszeiten liegen oft im normalen Rahmen.

Wenn ich einen ZV-Auftrag rausgebe, suche ich mir den zuständigen GVZ gleich mit raus und frage frühestens nach 3 Monaten nach, wenn ich vorher nichts gehört habe. Oftmals sind die Sachen dann aber schon erledigt oder zumindest soweit in der Bearbeitung, daß ich die Sachstandsanfragen eher selten stellen muss.
rosa

#10

26.11.2007, 16:49

ja ich frage eigentlich erst nach ca 8 wochen mal ganz höflich nach und warte auch weitere 4 auch wenn keine antwort kommt, weil dann meistens eh das protokoll oder so kommt, aber wenn er jetzt 2mal WÄHREND der trödellei des gv umzieht, ist das schon ärgerlich....
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