Hallo ihr alle
Hilfe, ich weiß nciht was ich pfänden soll.
Schuldnerin hat EV abgegeben. Folgende Sachen sind Vermögensverzeichnis angebegeben:
Girkonto: da sind 0,71 € drauf
Folgende Beträge bekommt Schuldnerin monatlich:
Wohngeld: 31,-€ (geht an den Kreis)
Pflegegeld: 1.023 € (geht direkt an das Pflegeheim, wo Schuldnerin sich befindet)
Sozialhilfe: 75,-€ (geht auch direkt ans Pflegeheim)
Witwenrente: 416,65 €
Altersrente: 304,40 €
Die Schuldnerin steht unter Betreuung und hat mtl. ein Taschengeld von ca. 50 € zur Verfügung.
Was kann man pfänden und was ist sinnvoll zu pfänden
Was pfänden?
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Hallo,
ich würde dir eine Kontenpfändung vorschlagen. Es sieht zwar im Moment nach geringer Erfolgsquote aus, aber das kann sich mit einer Kontenpfändung auch in diesem Fall schnell zum positiven entwickeln.
Viele Grüße
Nicole
ich würde dir eine Kontenpfändung vorschlagen. Es sieht zwar im Moment nach geringer Erfolgsquote aus, aber das kann sich mit einer Kontenpfändung auch in diesem Fall schnell zum positiven entwickeln.
Viele Grüße
Nicole
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Würde mich Nicole anschließen, wäre auch mein erster Versuch.
Ist das ein aktuelles Verzeichnis? Würde ich mal die Kontoauszüge mitpfänden, vielleicht ergibt sich daraus noch was?
Wie alt ist denn die Frau wenn die im Heim ist? Wie hoch ist denn die Hauptforderung, lohnt sich das? Bei sowas hab ich immer Mitleid...
Ist das ein aktuelles Verzeichnis? Würde ich mal die Kontoauszüge mitpfänden, vielleicht ergibt sich daraus noch was?
Wie alt ist denn die Frau wenn die im Heim ist? Wie hoch ist denn die Hauptforderung, lohnt sich das? Bei sowas hab ich immer Mitleid...
- Summerof77
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Hört sich für mich nach einer ziemlich aussichtslosen Sache an, aber...man weiß ja nie.
Vielleicht wäre noch eine Rentenpfändung unter Zusammenrechnung möglich, da ihr ja noch über 700 € verbleiben?
Vielleicht wäre noch eine Rentenpfändung unter Zusammenrechnung möglich, da ihr ja noch über 700 € verbleiben?
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
- butterflybabe
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Ich würd auf jeden Fall mal das Konto pfänden und dann unter Zusammenrechnung das Pflegegeld, Witwen- und Altersrente.
Witwen- und Altersrente geht auf jeden Fall, bzgl. Pflegegeld bin ich mir aber nicht unbedingt sicher. Müsste man mal recherchieren.
Witwen- und Altersrente geht auf jeden Fall, bzgl. Pflegegeld bin ich mir aber nicht unbedingt sicher. Müsste man mal recherchieren.
Ich würde hier keinen Cent mehr investieren. Wer zahlt überhaupt das Pflegeheim? Mit den 1.000,00 € Pflegegeld dürfte es kaum getan sein.
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- Foren-Azubi(ene)
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Hallo,
bin neu hier. Also ich würde auch sagen, Kontenpfändung. Das, was auf dem Konto hier monatlich eingeht, sieht zwar nicht sehr erfolgsversprechend aus, aber man weiß ja nie, ob sich da vielleicht doch noch was tut. Alles andere würde ich lassen, da es da nix zu holen gibt.
Allerdings würde ich auch vorher den Mandanten erst einmal anschreiben und von den Pfändungsmöglichkeiten berichten und erklären, das hier ein Risiko besteht und ihn entscheiden lassen. Er muss ja schließlich erst einmal zahlen. Falls was schief geht, kann sich dann wenigstens keiner beschweren.
bin neu hier. Also ich würde auch sagen, Kontenpfändung. Das, was auf dem Konto hier monatlich eingeht, sieht zwar nicht sehr erfolgsversprechend aus, aber man weiß ja nie, ob sich da vielleicht doch noch was tut. Alles andere würde ich lassen, da es da nix zu holen gibt.
Allerdings würde ich auch vorher den Mandanten erst einmal anschreiben und von den Pfändungsmöglichkeiten berichten und erklären, das hier ein Risiko besteht und ihn entscheiden lassen. Er muss ja schließlich erst einmal zahlen. Falls was schief geht, kann sich dann wenigstens keiner beschweren.
Danke n alle für die vielen guten Tipps.
@MaryK1984:
Die Frau ist 70 Jahre. Die Hauptforderung ist 58,- €, also nicht sehr hoch.
Ich glaube, ich setz mich dann erst einmal mit Mandant in Verbindung, ob noch darin investiert werden soll.
Mal gucken, ob er Mitleid hat.
@MaryK1984:
Die Frau ist 70 Jahre. Die Hauptforderung ist 58,- €, also nicht sehr hoch.
Ich glaube, ich setz mich dann erst einmal mit Mandant in Verbindung, ob noch darin investiert werden soll.
Mal gucken, ob er Mitleid hat.
Hallo, weiß jemand von euch vielleicht genau, ob man Pflegegeld pfänden kann?
Ich habe schon in mehrere Kommentare geguckt, aber irgendwie nichts passendes gefunden. Ist § 54 SGB I vielleicht anzuwenden?
Darin steht
§ 54 SGB I
Pfändung
(1) . . .
(2) Ansprüche auf einmalige Geldleistungen können nur gepfändet werden, soweit nach den Umständen des Falles, insbesondere nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Leistungsberechtigten, der Art des beizutreibenden Anspruchs sowie der Höhe und der Zweckbestimmung der Geldleistung, die Pfändung der Billigkeit entspricht.
(3) Unpfändbar sind Ansprüche auf
1. . . .
2. . . .
3. Geldleistungen, die dafür bestimmt sind, den durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand auszugleichen.
(4) Im übrigen können Ansprüche auf laufende Geldleistungen wie Arbeitseinkommen gepfändet werden.
Ich habe schon in mehrere Kommentare geguckt, aber irgendwie nichts passendes gefunden. Ist § 54 SGB I vielleicht anzuwenden?
Darin steht
§ 54 SGB I
Pfändung
(1) . . .
(2) Ansprüche auf einmalige Geldleistungen können nur gepfändet werden, soweit nach den Umständen des Falles, insbesondere nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Leistungsberechtigten, der Art des beizutreibenden Anspruchs sowie der Höhe und der Zweckbestimmung der Geldleistung, die Pfändung der Billigkeit entspricht.
(3) Unpfändbar sind Ansprüche auf
1. . . .
2. . . .
3. Geldleistungen, die dafür bestimmt sind, den durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand auszugleichen.
(4) Im übrigen können Ansprüche auf laufende Geldleistungen wie Arbeitseinkommen gepfändet werden.