ZV-Auftrag mal anders

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Monte
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#1

19.11.2007, 18:01

Hallo Ihr Lieben!
hat jemand von euch nen guten ZV-Auftrag bzw. ne Formulierung dafür, wenn ich da drin nicht auf GEld sondern auf Räumung einer Wohnung vollstrecken will???Hab echt keine Idee,weil noch nie gemacht....Leider.Aber irgendwann ist immer das erste Mal,

von daher H I L F E !!!!Help, I need somebody, HELP!

Ach so, und wenn sowas irgendjemandem noch schnell einfallen würde, wäre ich darüber nicht traurig...


DANKE schon mal
Wer kämpft, kann verlieren.Wer nicht kämpft, hat schon verloren!
StineP

#3

19.11.2007, 18:04

RÄUMUNGS- UND VOLLSTRECKUNGSAUFTRAG


Beigefügt erhalten Sie in der Zwangsvollstreckungsangelegenheit

$g

- Gläubiger -

gegen

$s

- Schuldner -

Aktenzeichen: ??

die Vollstreckungsunterlagen mit dem Auftrag, die Räumung der Wohnung des oben bezeichneten Schuldners

in ??

vorzunehmen.

Zugleich bitten wir, soweit der Schuldtitel auf Zahlung gerichtet ist, um Zwangsvollstreckung wegen nachstehender Beträge

Hauptforderung $4
Zinsen der Hauptforderung $12
Kosten $11
Kostenzinsen $10
abzgl. Zahlungen $14
Gesamtforderung $6

zuzüglich etwaiger nachstehend berechneter Gebühren für diesen Auftrag (bereits in der Position Kosten enthalten).

Weitere entstehende Gebühren bitten wir hinzuzusetzen.

Als Anlage übersende ich Ihnen das aktuelle Forderungskonto.





??
Rechtsanw??


oder vorab ne Räumungsandrohung....


R Ä U M U N G S A N D R O H U N G


Sehr geehrte??,

in der vorbezeichneten Angelegenheit weisen wir darauf hin, dass laut dem aktuellen Mietenkontenauszug der Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH bereits wieder ein Mietrückstand von zur Zeit ?? € zu verzeichnen ist.

Auch stehen hier noch Gerichts- und Rechtsanwaltskosten mit heutigem Datum in Höhe von ?? € zur Zahlung offen. Hierzu liegt ein vollstreckbarer Kostenfestsetzungsbeschluss gegen Sie vor, aus dem nach wie vor die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.

??
Uns liegt gegen Sie bereits ein vollstreckbares Anerkenntnisurteil vom ?? vor, nach dem Sie gemäß Ziffer 1. dieses Urteils verurteilt worden sind, die Mietsache herauszugeben.
Aus diesem Urteil kann nach wie vor der Räumungsanspruch durchgesetzt werden, da Mietrückstände in nicht unerheblichem Maße aufgelaufen sind.

Wir weisen darauf hin, dass Sie nach Ziffer III. des Mietvertrages die monatliche Miete bis zum 3. Werktag des laufenden Monats an Ihren Vermieter zu zahlen haben.




Sie erhalten hiermit eine

R Ä U M U N G S A N D R O H U N G .

Wir forderen Sie daher auf, den Mietrückstand spätestens bis zum

^Frist21

Ihrem Mietenkonto gutzubringen.

Sollte die Zahlung nicht fristgerecht erfolgen, gehen wir davon aus, dass Sie offensichtlich nicht gewillt sind, Ihren Pflichten aus dem Mietvertrag nachzukommen und werden ohne weitere Ankündigung den Auftrag an den Gerichtsvollzieher stellen, die zwangsweise Räumung Ihrer Wohnung vornehmen zu lassen.

Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass es Ihnen frei steht, Ihre Wohnung selbst zu räumen und an Ihren Vemieter zu übergeben. Vereinbaren Sie bitte hierzu einen Übergabetermin bei Ihrem zuständigen Mietenbetreuer.

Ihrem Vermieter können weitere wirtschaftliche Verluste durch die Nichtzahlung Ihrer Miete nicht zugemutet werden.

Wir bitten insoweit um Verständnis.



Mit freundlichen Grüßen



??
Rechtsanw??


So vielleicht?? *gg
StineP

#4

19.11.2007, 18:04

Oder auch kurz so:

RÄUMUNGSAUFTRAG

Beigefügt erhalten Sie in der Zwangsräumungsangelegenheit

$g

gegen

$s


die Vollstreckungsunterlagen mit dem Auftrag,

die Räumung der Wohnung des oben bezeichneten Schuldners in der ??, ?? nebst gemieteter Nebenräume vorzunehmen.

Zugleich bitte ich, um die Zwangsvollstreckung nachstehend berechneter Gebühren für diesen Auftrag.








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Monte
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#5

19.11.2007, 20:43

Danke ihr Lieben!
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