Mahnverfahren gg. Belgier einleiten

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Monte
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#1

12.11.2007, 11:22

Hab grad n neues Mandant bekommen... Jaaa und ich habe auch schon die Suchfunktion genutzt,aber nicht das passende gefunden,leider.

1. Es geht hier um einen Betrag von 528 Euronen...Lohnt sich das?
2. Ich hab noch nie im Ausland ein Mahnverfahren betrieben.
3. Benötige ich dafür extra Formulare?
4. Muss man sowas in Landessprache machen?(Belgien ist ja sozusagen zweigteilt, also belgisch und französisch,quasi Flamen und Valonen,woran erkenne ich,in welchem Teil der Schuldner wohnt und in welcher Sprache mach ich das dann?)
5. Gilt bei nem MV im ausland zwischen Geschäftsleuten auch unsere Basiszinsatzregelung?
6. Schicke ich einen Antrag auf MB direkt ans AG nach Berlin oder wohin?

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen!
DANKE
Wer kämpft, kann verlieren.Wer nicht kämpft, hat schon verloren!
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immer
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#2

12.11.2007, 11:44

Du kannst das Mahnverfahren nur dann durchführen, wenn der Gerichtsstand in Deutschland ist. Evtl. ergibt sich das auch über den Erfüllungsort, oder in den AGB ist ne Gerichtsstandsvereinbarung.

Wenn das in D stattfindet, brauchst du die ganz normalen Formulare. Zuständig ist das Mahngericht des Gerichtsstandes (also nicht notwendigerweise das des Antragstellers)

Ich bilde mir ein, man kann das Verfahren auf deutsch durchführen. Belgien ist übrigens dreisprachig: im Norden (Flandern) niederländisch, im Süden (Wallonien) französisch, im äußersten Osten (die Ecke um Eupen) deutsch. Wenn du wissen wilst, in welchem Teil dein Schuldner wohnt, gib einfach mal den Wohnort bei Wikipedia ein, das hilf meistens.

Welche Zinsen zu verlangen sind, ergibt sich aus dem Recht, dem der geltend gemachte Anspruch unterliegt. Normalerweise das Recht des Verkäufers / Vermieters etc. oder Rechtswahl in AGB.
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#3

12.11.2007, 15:53

Nachtrag:

Beim Auslandsmahnbescheid fallen höhere Kosten an, wegen der Zustellung im Ausland und wegen der Übersetzung. Vielleicht hast du (bzw. euer Mandant) ja Glück und nach Belgien fallen keine Übersetzungskosten an, da Deutsch dort immerhin 3. Amtssprache ist, auch wenn nur ca 3% der Belgier Deustch als Muttersprache sprechen.
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#4

12.11.2007, 16:37

evtl. könnte man das problem mit dem auslandsbescheid umgehen, wenn gerichtsstand vereinbart oder z. b. von einem anderen gerichtsstand ausgeganen werden könnte, dann müsste man den vom ag nur noch in belgien zustellen lassen.
aber ehrlich gesagt für 528 euronen rentiert sich das überhaupt nicht, vorallem wenn du nicht 100%ig weist das der schuldner solvent ist!
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#5

12.11.2007, 16:47

Das deutsche Mahnverfahren ist sowieso nur bei einem Gerichtsstand in Deutschland möglich.

Wenn es keinen besondern Gerichtsstand in Deutschland gibt, bleibt nur der allgemeine Gerichtsstand des Beklagten in Belgien. Dann musst du eh in Belgien klagen oder das belgische Pendant zum Mahnbescheid in Belgien beantragen.

Ich wüsste allerdings, dass die deutsch-niederländische Handelskammer auch Forderungseinzug macht. Vielleicht macht die deutsch-belgische das ja auch (hab leider keine Nummer/Adresse, musst du ggf googeln)
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