Zwangsversteigerungs-Beitritt sinnvoll?

Für Fragen NUR im Rahmen der Rechtsfachwirt-Weiterbildung.
Gast

#11

01.11.2007, 15:35

also wenn ich mich an meine Schulzeit richtig erinnere, wird nicht sinnlos verteilt, sondern dann müsste der nächste Gläubiger dran sein.

Es müssen - soweit ich das noch weiß - alle Gläubiger befriedigt werden, die über den Einleitenden stehen. Alles was danach kommt ist unwichtig. Auch der Einleitende muss nicht zwingend befriedigt werden.

Ggf. kann der Zuschlag versagt werden.

Süsse, wenn Du Dir da nicht so sicher bist, dann solltest Du doch mal mit dem Rechtspfleger reden. Die helfen einem da ja wirklich weiter und sind oftmals ja auch ganz nett.
Kimmy

#12

01.11.2007, 17:05

Mel777 hat geschrieben:Hey Kimmy,

da hast Du sicherlich recht mit dem Rechtspfleger. Gute Idee, aber ich will vorher immer schon mehr Hintergrund haben.

LG Mel
Da hast Du auch Recht damit, genau aus dem Grund schreibe ich dann auch meine Fragen ins Forum!
Das mit dem ZVG ist aber auch echt kompliziert. Das dumme dabei ist, dass niemand das richtig kann. Der RA lernts nicht, die Azubine lernts nicht, die Refa - sorry - kanns meistens nicht (woher auch?) beim Refawi-Studium hatten wir's auch nicht.
Und dann soll man wissen wie's geht...
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