Zwangsversteigerungs-Beitritt sinnvoll?

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Mel777
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#1

01.11.2007, 14:00

Hey zusammen,

habe eine Frage zur Zwangsversteigerung. Unsere Mandantin (Gläubigerin) ist aufgrund Eintragung Zwangssicherungshypothek bereits bei dem betroffenen Grundstück/Haus bereits berücksichtigt.

Also sind wir ja schon Beteiligte. Bei einem eventuellen Zwangsversteigerungsverfahren in der Rangklasse 4 des § 10 ZVG würden wir doch demnach auch Berücksichtigung finden.

Nun hat das Gericht Zwangsversteigerungstermin aufgrund eines anderen betreibenden Gläubigern (weiß nicht aus welchem Recht der betreibt) anberaumt.

Ist es nun sinnvoll innerhalb der Frist von 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin der Zwangsversteigerung beizutreten, um betreibender Gläubiger zu sein, und wenn, warum? Was hat der Gläubiger dann für Vorteile? Weiß jemand wie die Zinsen anzumelden sind, oder ob die automatisch berücksichtigt werden?

Hoffe mir kann jemand helfen. LG Mel
Kimmy

#2

01.11.2007, 14:15

Genau weiß ich das auch nicht. Ich habe immer nur Antrag auf Beitrittszulassung gestellt, wenn das Versteigerungsverfahren schon lief und ich noch keine Sicherungshypothek habe eintragen lassen.
Ist es vielleicht so, dass Du trotzdem beitreten musst, weil Du sonst nichts vom Versteigerungserlös bekommst? Das wäre jetzt das einzige was mir einfallen würde.
Wenn es sonst hier niemand besser weiß, würde ich mal den Rechtspfleger anrufen. Die sind eigentlich immer ganz nett und auch gewohnt, dass sich viele mit dieser Thematik nicht auskenne und sind demnach auch erklärungsbereit ;-)
Mel777
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#3

01.11.2007, 14:43

Hey Kimmy,

da hast Du sicherlich recht mit dem Rechtspfleger. Gute Idee, aber ich will vorher immer schon mehr Hintergrund haben. Ich weiß, dass ich bei der zwangsversteigerung berücksichtigt werden, weil wir bereits eine Hypothek eingetragen haben, aber ich glaube zu wissen (bin mir da aber nicht ganz sicher) dass bei der Berechnung des geringsten Gebotes es eine Rolle spielt, ob ich betreibender Gläubiger oder nur im Grundbuch berücksichtigt bin.

Dann weiß ich auch leider nicht, was mit den Zinsen ist, ob die angemeldet werden müssen....

Ich hasse Versteigerungssachen, die sind ganz schön kompliziert und aus den Gesetzen alleine verstehe ich nur Bahnhof und Abfahrt

LG Mel
Jupp03/11

#4

01.11.2007, 14:45

Nun hat das Gericht Zwangsversteigerungstermin aufgrund eines anderen betreibenden Gläubigern (weiß nicht aus welchem Recht der betreibt) anberaumt.
Das solltest du erst einmal ermitteln.
Gast

#5

01.11.2007, 14:47

ich glaube es ist zunächst mal wichtig, ob der Gläubiger, der die Versteigerung eingeleitet hat, vor oder hinter euch steht.

Steht der hinter euch, dann muss eure Forderung bei der Versteigerung berücksichtigt werden. Steht er vor euch, kann es sein, daß eure Forderung nicht mehr beigetrieben wird.
Mel777
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#6

01.11.2007, 14:53

Ah sinnvoll auf jeden Fall. Dann guck ich mal in den Grundbuchauszug. Hab das nämlich jetzt garnicht mehr im Kopf.

Also verstehe ich das richtig, wenn der best betreibende Gläubiger vor uns steht, haben wir nur eine chance auf Befriedigung aus dem Versteigerungserlös, sollte der vor uns stehende Gläubiger voll befriedigt sein und ein Übererlös für uns verbleiben, ist es dann auch sinnlos beizutreten? Ich verbessere meinen Rang doch nicht, wenn ich beitrete.

Danke.
Jupp03/11

#7

01.11.2007, 14:57

Der Rang wird durch einen Beitritt nicht verbessert.
Mel777
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#8

01.11.2007, 15:07

Gut das hilft mir schon mal, die Grundlage hat mir gefehlt, also steht nur noch die Frage, ob ich als betreibender Gläubiger im Bargebot berücksichtigt werde ,und wer best betreibender Gläubiger ist. Aus dem Grundbuch sehe ich aber leider nur die eingetragenen Grundpfandrechte, aber leider nicht, wer wie betreibt, dafür rufe ich wohl wirklich am Besten den Rechtspfleger an.

Werden die Zinsen der eingetragenen Hypothek von Amts wegen bis 2 Wochen vor Versteigerungstermin berücksichtigt?
Mel777
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#10

01.11.2007, 15:27

Wie gesagt, wer betreibt muß ich erst mal klären.
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