KFB nach § 788 nach BRAGO bzw. RVG in einem Antrag möglich?
- Rehlein39
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 612
- Registriert: 07.02.2007, 14:56
- Beruf: Rechtsanwaltsgehilfin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Cottbus
Nein leider nicht so richtig, habe nur eine Kollegin im Anwaltsbereich und die findet es besser, alles zu schreiben als umständlich zu kopieren oder Muster anzulegen. Handbücher gibt es hier nicht und Zeit um in Ruhe was auszuprobieren schon gar nicht - nicht zu vergessen Cheffe, der den ganzen Tag rumbrüllt und fragt, was wir eigentlich machen.
So, jetzt hast Du hier alle zum nachschauen und erstaunen gebracht.Pepsi hat geschrieben:axo das verstehst du unter aufstellung.. ich kann es direkt übers Programm machen, der haut mir gleich die richtigen § und Texte dazu und die Rg natürlich und fertig..
im übrigen secret ist das nicht richtig: http://dejure.org/gesetze/BGB/197.html
Wir waren der Meinung, dass die Kosten der Zwangsvollstreckung GVZ-Gebühren etc. sind, nicht aber Anwaltskosten, da diese ja nicht zwingend notwendig sind und wie die "normalen" Anwaltsgebühren der allgemeinen Verjährungsfrist nach § 195 BGB unterliegen.
Nach § 788 ZPO gelten die aber doch als Kosten der Zwangsvollstreckung und unterliegen demnach - wie Du richtig sagst - der 30jährigen Verjährungsfrist nach § 197 BGB.
Wieder was gelernt.
Zuletzt geändert von secret72 am 25.10.2007, 09:37, insgesamt 1-mal geändert.
- Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14269
- Registriert: 28.05.2006, 19:33
- Beruf: ReNoFa
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Hamburg
- Kontaktdaten:
was ist mit edit? ja man muss ab und zu mal aufpassen bei der Gesetzesänderung (aber ich habs auch nicht gleich gecheckt, aber wozu gibts n Forum..)
PS: zählen denn nicht die ZV RA Geb. auch zu ZV Kosten?!
PS: zählen denn nicht die ZV RA Geb. auch zu ZV Kosten?!
- petramaus
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 868
- Registriert: 17.10.2007, 21:29
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Aschaffenburg
- Kontaktdaten:
Wir nehmen die RA-Gebühren auch immer dazu. Sind ja schließlich im Rahmen der ZV auch angefallen, also ZV-Kosten, die man natürlich festsetzen lassen kann. Probleme gabs da bisher auch noch nie
- Master24
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 995
- Registriert: 06.04.2006, 23:16
- Beruf: ReFa | Team Coordinator | LL.B.
- Software: Andere
- Wohnort: Grafing bei München
Für den Gläubiger sind das doch auch Kosten der Zwangsvollstreckung. Von daher versuche ich momentan auch, diese Dinge per 788er festsetzen zu lassen.
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -