wie, Aufstellung? wie machst du denn die Rechnung? die musst du doch mit Rg Nr versehen usw..
jo stimmt die Kosten verjähren ja in 30 Jahren, also dürften sie wohl noch nicht verjährt sein
KFB nach § 788 nach BRAGO bzw. RVG in einem Antrag möglich?
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Naja, ich schreibe den KFA nach § 788 in Schriftsatzform...gem. § 788 die Kosten wie folgt festzusetzen......" und dann mache ich eine Aufstellung über die entstandenen Kosten. Ich weiß ist kompliziert und geht bestimmt auch einfacher...
Pepsi hat geschrieben:wie, Aufstellung? wie machst du denn die Rechnung? die musst du doch mit Rg Nr versehen usw..
jo stimmt die Kosten verjähren ja in 30 Jahren, also dürften sie wohl noch nicht verjährt sein
Sie verjähren nach 30 Jahren, wenn sie in einem Beschluss festgesetzt worden sind, ansonsten gelten 3 Jahre. Gehemmt wird die Verjährungsfrist aber z. B. durch erneute Vollstreckungsmaßnahmen. Und da ja Gebühren nach RVG auch angefallen sind, dürfte das dann ja der Fall sein.
- Master24
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Also ich mache einen ordentlichen und formvollendeten Antrag, quasi wie Klage mit Rubrum und alledem, oben schön "Antrag gem. § 788 ZPO" drüber (damit der Ripfl gleich weiß, wer was warum haben will) und dann standardtext (betreibt ZV aus ... vom ... des ... usw.) und dann eine Aufstellung von dem, was ich festgesetzt haben will, Unterschrift und Anlagen. =)
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
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Kann man ruhig per Schriftform machen. Mach ich immer. Ich habe kein Programm an der Arbeit, da macht man halt alles mit Word. Wenn mans gewöhnt ist.....
Würde auch einfach eine Aufstellung mit beiden Rechnungen an das Gericht schicken und dann sehen, wie der Rechtspfleger reagiert.
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Ja, das meinte ich mit Schriftsatzform, so wie Master24 das macht, mit vollem Rubrum und so - ich finde allerdings, dass das eine Heidenarbeit ist für die paar Cent Zinsen, die vielleicht irgendwann mal gezahlt werden, aber das ist ein anderes Thema
- Pepsi
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axo das verstehst du unter aufstellung.. ich kann es direkt übers Programm machen, der haut mir gleich die richtigen § und Texte dazu und die Rg natürlich und fertig..
im übrigen secret ist das nicht richtig: http://dejure.org/gesetze/BGB/197.html
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- Master24
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@Rehlein: Wenn man einmal das Rubrum und alles als Standart-Text hat, besteht die Arbeit eigentlich nur in Kopieren, neue Adressen einfügen und die Berechnungsangaben ändern. So viel Arbeit finde ich das jetzt nicht. =) Muss man den eigentlich mit Abschriften einreichen? Ich mache immer 1x Gericht und 1x pro Schuldner. Die bekommen doch Abschriften, oder? Ich hab das in der alten Kanzlei nie gemacht (beim Ausländerrecht gibt's irgendwie recht wenig zu "vollstrecken")
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
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Ich füge auch immer eine Abschrift pro Schuldner bei und Master24 hat recht, ich mache mir wahrscheinlich zu viel Arbeit, aber weil ich mit dem Programm hier noch nicht so richtig fit bin, dauert alles sowieso länger.