Gebühr für PFÜB 2x?
Verfasst: 23.10.2007, 12:01
Hallo,
wir haben versucht, die Bankverbindung des Schuldners zu pfänden, hat nichts gebracht - jetzt ist uns eine neue Bankverbindung bekannt geworden, kann ich jetzt unsere Gebühr noch einmal mit in den Antrag aufnehmen. Sind doch zwei verschiedene Vollstreckungsversuche, oder?
wir haben versucht, die Bankverbindung des Schuldners zu pfänden, hat nichts gebracht - jetzt ist uns eine neue Bankverbindung bekannt geworden, kann ich jetzt unsere Gebühr noch einmal mit in den Antrag aufnehmen. Sind doch zwei verschiedene Vollstreckungsversuche, oder?