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Gebühr für PFÜB 2x?

Verfasst: 23.10.2007, 12:01
von Rehlein39
Hallo,

wir haben versucht, die Bankverbindung des Schuldners zu pfänden, hat nichts gebracht - jetzt ist uns eine neue Bankverbindung bekannt geworden, kann ich jetzt unsere Gebühr noch einmal mit in den Antrag aufnehmen. Sind doch zwei verschiedene Vollstreckungsversuche, oder?

Verfasst: 23.10.2007, 12:05
von Steffi_1986
Ja, sind 2 Gebühren. Für jeden PFÜB gibt es eine Gebühr.

Verfasst: 23.10.2007, 12:05
von Kimmy
ja, da kannst Du zwei Mal abrechnen. Das ist ok. Nur wenn Dir beide Pfändungsmöglichkeiten gleichzeitig bekannt sind, soll man beide DS mit Ansprüchen in einen PfÜb packen, § 829 Abs. 1 S. 3 ZPO

Verfasst: 23.10.2007, 12:08
von Rehlein39
o.k., vielen Dank!