Gebühr für PFÜB 2x?

Für Fragen NUR im Rahmen der Rechtsfachwirt-Weiterbildung.
Antworten
Benutzeravatar
Rehlein39
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 612
Registriert: 07.02.2007, 14:56
Beruf: Rechtsanwaltsgehilfin
Software: RA-Micro
Wohnort: Cottbus

#1

23.10.2007, 12:01

Hallo,

wir haben versucht, die Bankverbindung des Schuldners zu pfänden, hat nichts gebracht - jetzt ist uns eine neue Bankverbindung bekannt geworden, kann ich jetzt unsere Gebühr noch einmal mit in den Antrag aufnehmen. Sind doch zwei verschiedene Vollstreckungsversuche, oder?
Benutzeravatar
Steffi_1986
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 740
Registriert: 20.09.2007, 21:07
Software: RA Win 2000
Wohnort: zw. Nürnberg + München

#2

23.10.2007, 12:05

Ja, sind 2 Gebühren. Für jeden PFÜB gibt es eine Gebühr.
Liebe Grüße

Steffi_1986
Kimmy

#3

23.10.2007, 12:05

ja, da kannst Du zwei Mal abrechnen. Das ist ok. Nur wenn Dir beide Pfändungsmöglichkeiten gleichzeitig bekannt sind, soll man beide DS mit Ansprüchen in einen PfÜb packen, § 829 Abs. 1 S. 3 ZPO
Benutzeravatar
Rehlein39
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 612
Registriert: 07.02.2007, 14:56
Beruf: Rechtsanwaltsgehilfin
Software: RA-Micro
Wohnort: Cottbus

#4

23.10.2007, 12:08

o.k., vielen Dank!
Antworten