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Verfasst: 18.09.2007, 22:26
von StineP
:schock haha...

also doch nix verstaubtes ;)

Verfasst: 18.09.2007, 22:54
von 13
Wie gesagt: In einigen Bundesländern gibt es die auch nach wie vor. Ich weiß von den Marken aus HH, dass sogar das Design seinerzeit fix modernisiert wurde gegenüber den alten Dingern. Wenn schon altmodisch, dann modern altmodisch! :lol:

Verfasst: 20.09.2007, 18:33
von Carmen1975
Hallo Leute,

Ihr müsst aber aufpassen, wenn der VB nicht durch das Gericht zugestellt wurde, könnt Ihr auch keinen Pfüb beantragen. Dann muss erst noch zugestellt werden. Das passiert nicht automatisch, also zumindest nicht beim AG Stuttgart, das muss man beantragen.

Grüßle Carmen

Verfasst: 20.09.2007, 18:42
von Pepsi
man muss es nur ankreuzen

Verfasst: 20.09.2007, 19:44
von jenniver
Ich glaube man muss wahlweise eine 1 oder eine 2 in den Antrag auf Vb eintragen für entweder Zustellung durch Gericht oder Zusellung selbst veranlassen.

Übrigens in Düsseldorf haben wir auch noch Gerichtskostenmarken für den Pfüb.