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Verfasst: 11.10.2007, 00:33
von AxL
so daß ich auf alle Fälle 30 Jahre Zeit habe, mein Geld zu bekommen,
Ein Titel ist nur 30 Jahre lang gültig?? Sagen viele, aber wo steht das.

Verfasst: 11.10.2007, 03:09
von Gast
Also ich meine, das stünde im BGB. Ich meine § 212 (Neubeginn der Verjährung)

Müsste ich aber nochmal nachgucken...

Verfasst: 11.10.2007, 07:26
von Janin
gem. § 197 bgb verjähren titel in 30 jahren

Verfasst: 11.10.2007, 08:15
von hexchen
Und mit jeder Vollstreckungsmaßnahme oder Zahlung des Schuldners beginnt die Frist neu, § 212 BGB. Also können sich die 30 Jahre durchaus verlängern.

Verfasst: 11.10.2007, 08:46
von AxL
hexchen hat geschrieben:Und mit jeder Vollstreckungsmaßnahme oder Zahlung des Schuldners beginnt die Frist neu, § 212 BGB. Also können sich die 30 Jahre durchaus verlängern.
Genau darauf wollte ich hinaus. ;-)

Nach 30 Jahren muss also nicht Schluss sein und notfalls die Erben und dann die Erben ... bis die dann auch ausschlagen.

Verfasst: 05.11.2008, 13:38
von Mondschein
Hy, habe mittlerweile das Geld erhalten.

Im zuge des Haftbefehls hat er gezahlt. Da sieht man mal wieder, nicht den Kopf hängen zu lassen. Ich habe mit dieser Sache abgeschlossen und muss nach vorne gucken. Ich empfehle auch all die anderen, die ein ähnlichen Schicksal haben, sich nicht unterkriegen zu lassen.

Verfasst: 05.11.2008, 13:53
von AxL
Super. Hat das jetzt ca. ein Jahr gedauert???